Handelsregister · VR 30036

Chronologischer Auszug

Kolpings-Familie Furth i. Wald · Amtsgericht Regensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpings-Familie Furth i. Wald

b)
Furth i.Wald
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich
belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größten
Teil Dritten überlassen,
c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als 3 Jahren abschließen,
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 DM
führen.
Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des
gesamten oder eines größeren Teils des
Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die
über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines
Grundstücks unterliegen der schriflichen Genehmigung
des Zentralvorstandes.

b)
Vorstand:
Späth, Franz, Furth i. Wald, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Mühlbauer, Alfred, Furth im Wald
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 27.05.1973 zuletzt geändert am 09.04.2000
a)
21.11.2005
Barnert

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.03.1900.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 253-260 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Späth, Franz, Furth i. Wald, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Vogel, Christa, Furth im Wald, *XX.XX.XXXX
a)
20.11.2009
Schoyerer
3a)
Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich
belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größten
Teil Dritten überlassen,
c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als 3 Jahren abschließen,
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag (netto, ohne gesetzliche
Umsatzsteuer) von mehr als 10.000 EUR führen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2010 hat die Änderung der §§ 4 (Auflösung der
Kolpingsfamilie), 5 (Mitglieder), 6 (Rechte der Mitglieder), 7 (Pflichten der Mitglieder), 12
(Beschränkung des Vorstandes) und 13 (Aufgaben der Vorstandsmitglieder und Vorstand
nach § 26 BGB) der Satzung beschlossen.
a)
20.10.2010
Schoyerer

b)
Beschluss Bl. 299 ff. SB;
Satzungsneufassung Bl. 281 ff.
SB;
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Mühlbauer, Alfred, Furth im Wald
Gewählt:
Vorstand:
Hastreiter, Johann, Furth im Wald, *XX.XX.XXXX
a)
03.08.2015
Scheurer genannt Rohling
5b)
Gewählt:
Vorstand:
Späth, Franz, Furth im Wald, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Vogel, Christa, Furth im Wald, *XX.XX.XXXX
a)
13.02.2023
Scheurer genannt Rohling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.