Handelsregister · VR 30036
Chronologischer Auszug
Kolpings-Familie Furth i. Wald · Amtsgericht Regensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpings-Familie Furth i. Wald b) Furth i.Wald | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größten Teil Dritten überlassen, c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 DM führen. Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriflichen Genehmigung des Zentralvorstandes. b) Vorstand: Späth, Franz, Furth i. Wald, *XX.XX.XXXX Vorstand: Mühlbauer, Alfred, Furth im Wald | a) Eingetragener Verein Satzung vom 27.05.1973 zuletzt geändert am 09.04.2000 | a) 21.11.2005 Barnert b) Tag der ersten Eintragung: 11.03.1900. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 253-260 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Späth, Franz, Furth i. Wald, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Vogel, Christa, Furth im Wald, *XX.XX.XXXX | a) 20.11.2009 Schoyerer | ||
| 3 | a) Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größten Teil Dritten überlassen, c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag (netto, ohne gesetzliche Umsatzsteuer) von mehr als 10.000 EUR führen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2010 hat die Änderung der §§ 4 (Auflösung der Kolpingsfamilie), 5 (Mitglieder), 6 (Rechte der Mitglieder), 7 (Pflichten der Mitglieder), 12 (Beschränkung des Vorstandes) und 13 (Aufgaben der Vorstandsmitglieder und Vorstand nach § 26 BGB) der Satzung beschlossen. | a) 20.10.2010 Schoyerer b) Beschluss Bl. 299 ff. SB; Satzungsneufassung Bl. 281 ff. SB; | |
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Mühlbauer, Alfred, Furth im Wald Gewählt: Vorstand: Hastreiter, Johann, Furth im Wald, *XX.XX.XXXX | a) 03.08.2015 Scheurer genannt Rohling | ||
| 5 | b) Gewählt: Vorstand: Späth, Franz, Furth im Wald, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Vogel, Christa, Furth im Wald, *XX.XX.XXXX | a) 13.02.2023 Scheurer genannt Rohling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.