Handelsregister · VR 20114 früher Amtsgericht Delbrück

Chronologischer Auszug

Kolpinghaus Westenholz · Amtsgericht Paderborn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpinghaus Westenholz

b)
Delbrück
a)
Der Verein wird durch den Vorstand vertreten. Er darf
nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung:
a. Immobilien erwerben, veräußern oder dinglichen
belasten,
b. bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur unentgeltlichen Benutzung ganz
oder zum größeren Teil Dritten überlassen,
c. Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als 1 Jahr abschließen
d. Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 4000 DM
führen, es sei denn, dass es sich um unaufschiebbare
Geschäfte wie z.B. kurzfristige Reperaturen handelt

b)
Vorstand:
Beine, Josef, Delbrück
Vorstand:
Meierfrankenfeld, Johannes, Delbrück
Vorstand:
Fullhorst, Josef, Delbrück
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.01.1952 zuletzt geändert am 05.04.1976
a)
03.04.2009
Vollmer

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.05.1952
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 114
Amtsgericht Delbrück getreten.
Freigegeben am 03.04.2009.
2a)
Ergänzt:
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus 3 Personen
dem 1. Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem
Schriftführer. Der Verein wird durch alle drei gemeinsam
vertreten.
Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung:
a. Immobilien erwerben, veräußern oder dinglichen
belasten,
b. bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur unentgeltlichen Benutzung ganz
oder zum größeren Teil Dritten überlassen,
c. Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als 1 Jahr abschließen
d. Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 4000 DM
führen, es sei denn, dass es sich um unaufschiebbare
Geschäfte wie z.B. kurzfristige Reparaturen handelt

b)
Bestellt als
Vorstand:
Erkelenz, Uwe, Delbrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Ringkamp, Niklas, Delbrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hillemeier, Christian, Delbrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Beine, Josef, Delbrück
Nicht mehr
Vorstand:
Meierfrankenfeld, Johannes, Delbrück
Nicht mehr
Vorstand:
Fullhorst, Josef, Delbrück
a)
22.10.2015
Papenkordt
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Ringkamp, Niklas, Delbrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Thielemeyer, Elmar, Delbrück, *XX.XX.XXXX
a)
08.08.2018
Papenkordt
4a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Sie
sind jeweils einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands ist in
der Weise beschränkt, dass er nicht ohne vorherige
Zustimmung der Mitgliederversammlung Immobilien
erwerben, veräußern oder dinglich belasten darf.

b)
Bestellt als
Vorstand:
Knies, Christian, Delbrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Hillemeier, Christian, Delbrück, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.12.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
22.08.2024
Brand

b)
Satzung Blatt 136 ff. des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.