Handelsregister · VR 15354 früher Amtsgericht Velbert
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Velbert e.V. · Amtsgericht Wuppertal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus e.V. b) Velbert | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorstand: Tondorf, Bernd, Velbert, *XX.XX.XXXX Vorstand: te Uhle, Bernd, Bocholt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 09.08./08.11.1953 zuletzt geändert am 29.04.1981 | a) 29.05.2009 Nell-Beerschwenger b) Tag der ersten Eintragung in Velbert: 07.01.1954 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 354 Amtsgericht Velbert getreten. Freigegeben am 29.05.2009. |
| 2 | a) Kolpinghaus Velbert e.V. | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfängen, c) Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren abschließen, d) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Wirtschftsplan überschreiten, e) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verplichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,00 EUR führen. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksgleichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland. Eine eventuelle Genehmigung oder Veranlassung kann eine Ersatzpflicht nicht begründen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Desweiteren wurde die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 03.04.2012 Hansmeier |
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: te Uhle, Bernd, Bocholt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Wieneke, Axel, Velbert, *XX.XX.XXXX | a) 20.05.2020 Braune |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.