Handelsregister · VR 15354 früher Amtsgericht Velbert

Chronologischer Auszug

Kolpinghaus Velbert e.V. · Amtsgericht Wuppertal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpinghaus e.V.

b)
Velbert
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
Vorstand:
Tondorf, Bernd, Velbert, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
te Uhle, Bernd, Bocholt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 09.08./08.11.1953 zuletzt geändert am 29.04.1981
a)
29.05.2009
Nell-Beerschwenger

b)
Tag der ersten Eintragung in
Velbert: 07.01.1954
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 354
Amtsgericht Velbert getreten.
Freigegeben am 29.05.2009.
2a)
Kolpinghaus Velbert e.V.
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der
Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung a) Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder
dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches
Vereinsvermögen verpfängen, c) Pachtverträge mit einer
Laufzeit von mehr als zehn Jahren abschließen, d)
Geschäften zustimmen, die den genehmigten
Wirtschftsplan überschreiten, e) Rechtsgeschäfte
eingehen, die zu Verplichtungen für den Verein mit
einem Betrag von mehr als 10.000,00 EUR führen. Der
Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksgleichen Rechten sowie der Verkauf oder die
Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des
Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die
über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines
Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung
des Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland.
Eine eventuelle Genehmigung oder Veranlassung kann
eine Ersatzpflicht nicht begründen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name)
und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.

Desweiteren wurde die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
03.04.2012
Hansmeier
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
te Uhle, Bernd, Bocholt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Wieneke, Axel, Velbert, *XX.XX.XXXX
a)
20.05.2020
Braune

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.