Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung a) bei Erwerb, Veräußerung oder dinglicher Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) bei Verpfändung beweglichen oder unbeweglichen Vereinsvermögens, c) bei Neuabschluss von Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, d) bei Rechtsgeschäften von mehr als 5.000,00 EUR. Der Vorstand bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland a) bei Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie b) bei Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, c) bei Neu- und Umbauten, d) bei Beleihung eines Grundstücks über die erste Hypothek hinaus.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hildegard Kräling
Winterberg
Vorstand
Matthias Dicke
Meschede
Vorstand
Marco Kräling
Winterberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.04.1950 zuletzt geändert am 27.10.2002
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der Zusammensetzung des Vorstands sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.06.1950 Tag der letzten Eintragung: 29.04.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 062 Amtsgericht Medebach getreten. Freigegeben am 21.04.2009.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.