Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist in folgender Weise beschränkt: 1) Er darf ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien weder veräußern noch erwerben, b) bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden, noch zur Hypothek stellen, noch zur Benutzung ganz oder teilweise Dritten überlassen. 2) Zur Veränderung des Grundbesitzes ist die Zustimmung des Generalpräses des Kolpingwerkes und des zuständige Diözesanpräses der Kolpingfamilie erforderlich. 3) Zu sonstigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Übernahme von Verpflichtungen für den Verein, bei denen es sich um einen Wert von mehr als Eintausend Mark handelt, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Salm
Saarburg
Vorstand
Frank Bender
Taben-Rodt
Vorstand
Georg Goeres
Saarburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.06.1950 zuletzt geändert am 12.03.1980
Freitext
Satzung Blatt 1,25-28 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 06.12.1900 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichts Trier getreten. Freigegeben am 22.05.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.