Handelsregister · VR 20383
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Oberstdorf e.V. · Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus Oberstdorf e.V. b) Oberstdorf | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten; bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größten Teil Dritten überlassen; Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen; Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als DM 10.000,- führen. Die Veräußerung des Grundbesitzes und von Häusern unterliegt der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland- Bundesverband. b) Vorstand: Vogler, Albert, Schneidermeister, Oberstdorf Vorstand: Echtler, Michael, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Moißl, Wilfried, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX Stv. Vorsitzender: Lindauer, Wolfgang, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 04.01.1960 zuletzt geändert am 16.04.1999 | a) 31.01.2006 Hilse b) Tag der ersten Eintragung: 25.02.1960. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Personendaten von Amts wegen berichtigt: 1. Vorsitzender: Moißl, Walter, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX | a) 11.06.2012 Birkner b) Eintragung laufende Nummer 1 von Amts wegen berichtigt. | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Moißl, Walter, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: stellv. Vorsitzender: Schelldorf, Markus, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Vogler, Albert, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Zimmermann, Manuel, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert, nun: 1. Vorsitzender: Lindauer, Wolfgang, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX | a) 22.01.2014 Hübner b) SB Bl. 4/10 | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten; bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größten Teil Dritten überlassen; Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen; Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 5.112,92 EUR führen. Die Veräußerung des Grundbesitzes und von Häusern unterliegt der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland- Bundesverband. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.5.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 3 (Mitgliedschaft) und 10 (Vergütung ehrenamtlich Tätiger) Die darauffolgenden §§ verschieben sich entsprechend nach hinten. Die Mitgliederversammlung vom 19.8.2015 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Name und Sitz) und 9 (Beschränkung des Vorstandes). | a) 01.09.2015 Hübner b) SB Bl. 11/29 | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.5.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 3 (Mitgliedschaft) und 10 (Vergütung ehrenamtlich Tätiger) Die darauffolgenden §§ verschieben sich entsprechend nach hinten. Die Mitgliederversammlung vom 19.8.2015 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Name und Sitz) und 9 (Beschränkung des Vorstandes). | a) 15.04.2016 Hübner b) Laufende Nummer 4 von Amts wegen berichtigt. | ||
| 6 | b) Gewählt: 1. Vorsitzender: Rees, Martin, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: stellv. Vorsitzender: Engelhardt, Horst, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Lindauer, Wolfgang, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: stellv. Vorsitzender: Schelldorf, Markus, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX | a) 09.08.2016 Hübner b) SB Bl. 30/34 | ||
| 7 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich: zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur dinglichen Belastung von Grundstücken und grundstücksgleiche Rechten, zur Verpfändung von beweglichen oder unbeweglichen Vereinsvermögen, zur Überlassung an einen Dritten zur Benutzung ganz oder zum größten Teil, zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, Zur Eingehung von Rechtsgeschäften, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 5.112,92 EUR führen. Die Veräußerung des Grundbesitzes und von Häusern unterliegt der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland- Bundesverband. b) Ausgeschieden: Vorstand: Zimmermann, Manuel, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Eiterer, Dominik, Immenstadt i. Allgäu, *XX.XX.XXXX | a) 06.05.2018 Hübner b) SB Bl. 35/39 | ||
| 8 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich a) für den Erwerb, die Veräußerung oder dingliche Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) für die Verpfändung von beweglichem oder unbeweglichem Vereinsvermögen, zur Überlassung der Benutzung an Dritte ganz oder zum größten Teil, c) zum Abschluß von Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, d) zur Eingehung von Rechtsgeschäften, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als EUR 7.500,00 führen. Die Veräußerung von Gundbesitz und von Häusern unterliegt der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland - Bundesverband -. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2019 mit Nachtrag vom 08.02.2021 hat die Änderung der §§ 9 (Beschränkung des Vorstandes) und 14 (Auflösung) der Satzung beschlossen. | a) 10.05.2021 Mahl b) SB Bl. 40/55 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.