Handelsregister · VR 20213 früher Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Neuenkirchen · Amtsgericht Gütersloh
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus Neuenkirchen b) Rietberg 2 / Neuenkirchen | a) Der Verein wird jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand ist in seiner Vertretungsmacht wie folgt beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder teilweise Dritten überlassen, c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtung des Vereins mit einem Betrag von mehr als 5.000,-- DM führen. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksgleichen Rechten sowie der Verkauf und die Verfügung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über eine erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums des Kolpingwerks Deutschland. b) Vorstand: Merschbrock, Bernadette, Rietberg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dröge, Antonius, Pfarrer, Rietberg Vorstand: Kuper, Ludger, Rietberg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Venker, Andreas, Rietberg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dreisewerd, Hubert, Rietberg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Vorderbrüggen, Heinz, Rietberg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 24.03.1959 zuletzt geändert am 27.11.1995 | a) 27.03.2009 Mertens b) Tag der ersten Eintragung: 07.05.1924 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 213 Rheda- Wiedenbrück getreten. Freigegeben am 27.03.2009. |
| 2 | b) Nach Ergänzung von Amts wegen eingetragen: 1. Vorsitzender: Dröge, Antonius, Pfarrer, Rietberg Stellvertretender Vorsitzender: Kuper, Ludger, Rietberg, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Merschbrock, Bernadette, Rietberg, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Venker, Andreas, Rietberg, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Dreisewerd, Hubert, Rietberg, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Vorderbrüggen, Heinz, Rietberg, *XX.XX.XXXX | a) 01.04.2011 Hansmann | ||
| 3 | b) Vorname von Amts wegen berichtigt: 1. Vorsitzender: Dröge, Augustinus, Pfarrer, Rietberg | a) 27.04.2011 Hansmann | ||
| 4 | b) Nicht mehr Beisitzer: Vorderbrüggen, Heinz, Rietberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzer: Dreisewerd, Hubert, Rietberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dreisewerd, Michael, Rietberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Rehkemper, Marion, Rietberg, *XX.XX.XXXX Von Amts wegen berichtigt, nunmehr: Vorstand: Merschbrock, Bernadette, Rietberg, *XX.XX.XXXX | a) 17.07.2013 Hansmann | ||
| 5 | b) Nach Änderung des Sitzes: Rietberg | a) Der Verein wird jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand ist in seiner Vertretungsmacht wie folgt beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder teilweise Dritten überlassen, c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtung des Vereins mit einem Betrag von mehr als 5.000,00 EUR führen. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksgleichen Rechten sowie der Verkauf und die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über eine erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Dröge, Augustinus, Pfarrer, Rietberg Bestellt als 1. Vorsitzender: Rehkemper, Manfred, Rietberg, *XX.XX.XXXX Nunmehr stellvertretender Vorsitzender: Dreisewerd, Michael, Rietberg, *XX.XX.XXXX Nunmehr Vorstand: Kuper, Ludger, Rietberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 7 Mitgliederversammlung, § 9 (Beschränkukng des Vorstandes, § 12 (sonstige Besteimmungen) beschlossen. | a) 28.01.2019 Kahle |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.