Handelsregister · VR 10283 früher Amtsgericht Marl
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Marl-Drewer · Amtsgericht Gelsenkirchen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus Marl-Drewer b) Marl | a) Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 DM führen. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schritlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums der Deutschen Kolpingsfamilie. b) Schriftführer: Althoff, Karl-Heinz, Marl stellvertretender Vorsitzender: Bösing, Heribert, Marl, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Dickerhoff, Klaus, Marl, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 23.11.1950 zuletzt geändert am 12.03.1981 | a) 06.01.2009 Lenz b) Tag der ersten Eintragung: 31.05.1952 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 283 AG Marl getreten. Freigegeben am 06.01.2009. |
| 2 | a) Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 EUR führen. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schritlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums der Deutschen Kolpingsfamilie. b) Gewählt als Beisitzer: Hellmons, Herbert, Marl, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr: Vorsitzender: Bösing, Heribert, Marl, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr: stellvertr. Vorsitzender: Dickerhoff, Klaus, Marl, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlungen vom 25.03.2009, 03.04.2009 und vom 13.07.2009 haben die Änderung der Satzung in § § 1, 2, 3, 7, 8, 9, 10, 12, 13 und 14 beschlossen. | a) 10.03.2010 Kirsch | |
| 3 | a) Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit dem Schriftführer oder dem Beisitzer. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 EUR führen. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland. b) Nicht mehr stellvertr. Vorsitzender: Dickerhoff, Klaus, Marl, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzer: Hellmons, Herbert, Marl, *XX.XX.XXXX Gewählt als Beisitzer: Bach, Ludger, Marl, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretender Vorsitzender: Steinberg, Andreas, Marl, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 Punkt 1 (Vorstand) beschlossen. | a) 02.10.2013 Nießen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.