Handelsregister · VR 40236 früher Amtsgericht Lippstadt
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Lippstadt · Amtsgericht Paderborn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus Lippstadt b) Lippstadt | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten. b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen und c) Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtungen für den Verein bei Neuanschaffungen und Reperaturen mit einem Betrag von mehr als 10.000,00 (zehntausend) führen. b) Vorstand: Schulte, Josef, Lippstadt, *XX.XX.XXXX Vorstand: Göckede, Josef, Lippstadt, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schäfers, Hans-Werner, Lippstadt, *XX.XX.XXXX Vorstand: Thon, Ludger, Lippstadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 07.02.1900 zuletzt geändert am 11.07.1995 | a) 25.06.2009 Lutze b) Tag der ersten Eintragung: 26.02.1900 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 236 Amtsgericht Lippstadt getreten. Freigegeben am 25.06.2009. |
| 2 | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: a)Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten. b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum Teil Dritten überlassen und c) Rechtsgeschäfte eingehen, die im Einzelfall zur Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 20.000,00 EUR führen. b) Nicht mehr Vorstand: Schulte, Josef, Lippstadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Hansmann, Bernfried, Lippstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Göckede, Josef, Lippstadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Becker, Franz-Wilhelm, Lippstadt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 01.02.2016 Vollmer b) Satzung Blatt 6 ff. des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.