Handelsregister · VR 40236 früher Amtsgericht Lippstadt

Chronologischer Auszug

Kolpinghaus Lippstadt · Amtsgericht Paderborn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpinghaus Lippstadt

b)
Lippstadt
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer
und dem Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder
vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist in
vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise
beschränkt: Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung: a) Immobilien erwerben,
veräußern oder dinglich belasten. b) bewegliches oder
unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur
Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten
überlassen und c) Rechtsgeschäfte eingehen, die zur
Verpflichtungen für den Verein bei Neuanschaffungen
und Reperaturen mit einem Betrag von mehr als
10.000,00 (zehntausend) führen.

b)
Vorstand:
Schulte, Josef, Lippstadt, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Göckede, Josef, Lippstadt, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schäfers, Hans-Werner, Lippstadt, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Thon, Ludger, Lippstadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 07.02.1900 zuletzt geändert am 11.07.1995
a)
25.06.2009
Lutze

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.02.1900
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 236
Amtsgericht Lippstadt getreten.
Freigegeben am 25.06.2009.
2a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer
und dem Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder
vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist in
vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise
beschränkt: Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung: a)Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder
dinglich belasten. b) bewegliches oder unbewegliches
Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz
oder zum Teil Dritten überlassen und c) Rechtsgeschäfte
eingehen, die im Einzelfall zur Verpflichtungen für den
Verein mit einem Betrag von mehr als 20.000,00 EUR
führen.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schulte, Josef, Lippstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hansmann, Bernfried, Lippstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Göckede, Josef, Lippstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Becker, Franz-Wilhelm, Lippstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
01.02.2016
Vollmer

b)
Satzung Blatt 6 ff. des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.