Handelsregister · VR 30477
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Lindau/Bodensee e.V. · Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus Lindau/Bodensee e.V. b) Lindau (B) | a) Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. b) Vorsitzender: Herbst, Walter, Lindau, *XX.XX.XXXX stellv. Vorsitzender: Platter, Albert, Lindau, *XX.XX.XXXX stellv. Vorsitzender: Menzel, Arnold, Lindau, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitglied: Bihler, Wolfgang, Lindau, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 27.01.1993 zuletzt geändert am 28.10.2002 b) Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Der Vorstand darf nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil einem Dritten überlassen c) Miet-und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als 2 Jahren abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 50.000,-- DM führen, d) Geschäften zustimmen, die den von der Mitgliederversammlung genehmigten,Etat überschreiten. Außerdem bedürfen der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Verein§yermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihüng eines Grundstücks der schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums des Kolpingwerks Deutscher Zentralverbank. | a) 31.01.2006 Laudner b) Tag der ersten Eintragung: 22.04.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Der Vorstand darf nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil einem Dritten überlassen c) Miet-und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als 2 Jahren abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag vonmehr als 50.000,-- DM führen, d) Geschäften zustimmen, die den von der Mitgliederversammlung genehmigten,Etat überschreiten. Außerdem bedürfen der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihüng eines Grundstücks der schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums des Kolpingwerks Deutscher Zentralverbank. | a) 02.02.2006 Laudner b) Eintragung laufende Nummer 1 von Amts wegen berichtigt. | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: stellv. Vorsitzender: Platter, Albert, Lindau, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorsitzender: Menzel, Arnold, Lindau (B), *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert, nun: Stv. Vorsitzender: Herbst, Walter, Lindau (B), *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Bihler, Wolfgang, Lindau (B), *XX.XX.XXXX | a) 20.11.2015 Hübner b) SB Bl. 3/6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.