Handelsregister · VR 4344
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Köln-Mülheim e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus Köln-Mülheim e.V. b) Köln | a) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung in folgenden Fällen: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Immobilien. b) Verpfändung oder Benutzungsüberlassungen des beweglichen und unbeweglichen Vereinsvermögens an Dritte. c) Abschluß von Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. d) Eingehung von Rechtsgeschäften, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,00 DEM führen. I. Der Erwerb von Grundstücken oder grundstücksähnlichen Rechten, sowie der Verkauf eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums des Kolpingwerks Deutscher Zentralverband. b) Vorstand: Grund, Dieter, Elektriker, Köln Vorstand: Gröning, Guido, Geschäftsführer, Köln Vorsitzende: Müller, Christel, Steuerberaterin, Hennef-Allner Vorstand: Schottenhammer, Hans, Geschäftsführer, Köln Vorstand: Steinfeld, Klaus, Köln, *XX.XX.XXXX Vorstand: Bals, Joseph, Köln, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 11.05.1948, zuletzt geändert am 06.12.1984 | a) 08.12.2003 Strube b) Tag der ersten Eintragung: 04.01.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten. Freigegeben am 08.12.2003. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Bals, Joseph, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Grund, Dieter, Elektriker, Köln Bestellt als Vorstand: Reimann, Wilhelmine, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 20.08.2004 Kutz | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Müller, Christel, Steuerberaterin, Hennef-Allner Nach Änderung des Vorstandsamtes, nunmehr: Vorsitzender: Schottenhammer, Hans, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 22.02.2008 Kutz | ||
| 4 | a) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung in folgenden Fällen: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Immobilien. b) Verpfändung oder Benutzungsüberlassungen des beweglichen und unbeweglichen Vereinsvermögens an Dritte. c) Abschluß von Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. d) Eingehung von Rechtsgeschäften, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,00 Euro führen. I. Der Erwerb von Grundstücken oder grundstücksähnlichen Rechten, sowie der Verkauf eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums des Kolpingwerks Deutscher Zentralverband. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs.1 ( Beschränkungen des Vorstands) beschlossen. | a) 25.03.2008 Odenthal b) Beschluss Blatt 120-122 des Sonderbandes Nachtrag zur Umschreibung: Satzungsfassung Bl. 70 - 77 Sdb. | |
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Reimann, Wilhelmine, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Steinfeld, Klaus, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schneider, Rolf, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Herberhold, Günter, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Meyer, Gerd, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Stapel, Sigrid, Troisdorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Schumacher, Achim, Köln, *XX.XX.XXXX Nach Ergänzung des Geurtsdatums und Aktualisierung des Wohnorts von Amts wegen: Vorstand: Gröning, Guido, Hennef, *XX.XX.XXXX | a) 02.02.2012 Odenthal | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Schottenhammer, Hans, Köln, *XX.XX.XXXX Aufgrund Änderung des Vorstandsamtes nunmehr Vorsitzender: Herberhold, Günter, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 06.02.2013 Odenthal | ||
| 7 | a) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung in folgenden Fällen: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Immobilien. b) Verpfändung oder Benutzungsüberlassungen des beweglichen und unbeweglichen Vereinsvermögens an Dritte. c) Abschluß von Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. d) Eingehung von Rechtsgeschäften, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 30.000,00 Euro führen. I. Der Erwerb von Grundstücken oder grundstücksähnlichen Rechten, sowie der Verkauf eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums des Kolpingwerks Deutscher Zentralverband. | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.08.2012 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 1 d) (Beschränkungen des Vorstands) beschlossen. | a) 25.10.2013 Odenthal b) Beschluss Blatt 139-140 des Sonderbandes Wortlaut der Satzung Blatt 141- 148 des Sonderbandes | |
| 8 | a) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende. 1. Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflchtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als Euro 30,000,00 führen e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat überschreiten. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingswerks Deutschland. Eine eventuelle Genehmigung oder Versagung kann eine Ersatzpflicht nicht begründen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 16.09.2015 Kutz b) Beschluss Blatt 161-163 des Sonderbandes Satzungsneufassung Blatt 164- 166 R des Sonderbandes | |
| 9 | a) Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. 1. Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflchtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als Euro 30,000,00 führen e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat überschreiten. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingswerks Deutschland. Eine eventuelle Genehmigung oder Versagung kann eine Ersatzpflicht nicht begründen. b) Von Amts wegen berichtigend eingetragen: stellvertender Vorsitzender: Meyer, Gerd, Leverkusen, *XX.XX.XXXX | a) 14.03.2017 Kutz | ||
| 10 | b) Nicht mehr Vorstand: Meyer, Gerd, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Schneider, Rolf, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Stapel, Sigrid, Troisdorf, *XX.XX.XXXX Zuvor nicht eingetragen, nunmehr ausgeschieden als Vorstand: Joussen, Katja, Hürth, *XX.XX.XXXX Zuvor nicht eingetragen, nunmehr ausgeschieden als Vorstand: Dr. Kanngießer, Tobias, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Utsch, Ralf, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Borchert, Christina, Erftstadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Steude, Rüdiger, Wesseling, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Beschränkung des Vorstandes) beschlossen. | a) 15.03.2022 Gleissner b) Beschluss Blatt 177 - 181 Sdb., Wortlaut der Satzung Blatt 182 - 184 Sdb. | |
| 11 | a) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. 1. Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflchtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als Euro 100.000,00 führen e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat überschreiten. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingswerks Deutschland. Eine eventuelle Genehmigung oder Versagung kann eine Ersatzpflicht nicht begründen. | a) 08.04.2022 Gleissner b) lfd. Nr. 10 Spalte 3 von Amts wegen berichtigt. | ||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstand: Gröning, Guido, Hennef, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Organe), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand) beschlossen, sowie um einen neuen § 10 (Beirat) ergänzt. Die Zählung der bisher nachfolgenden Paragraphen verschiebt sich entsprechend. | a) 07.03.2023 Gleissner b) Beschluss Blatt 195-207 Sdb., Wortlaut der Satzung Blatt 208- 214 Sdb. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.