Handelsregister · VR 100127 früher Amtsgericht Kerpen
Chronologischer Auszug
"Kolpinghaus Kerpen e.V." · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Kolpinghaus Kerpen eV" b) Kerpen | a) Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter des Vorsitzenden. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: -Immobilien erwerben, veräussern oder dinglich belasten, -bewegliche oder unbewegliche Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum grösseren Teil Dritten überlassen, -Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschliessen, -Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtung für den Verein mit einem Betrag von mehr als 4.000 DM führen. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines grösseren Teiles des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstückes unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums der Deutschen Kolpingsfamilie. b) Stellvertreter des Vorsitzenden: Käßmacher, Winand, Kerpen, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Dr. Tesch, Michael Ferdinand Peter, Kerpen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Mein, Hans-Jürgen, Kerpen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 21.04.1901, zuletzt geändert am 04.12.1973 | a) 28.05.2009 Großkelwing b) Tag der ersten Eintragung: 25.05.1901 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 127 Amtsgericht Kerpen getreten. Freigegeben am 28.05.2009. |
| 2 | a) Name von Amts wegen berichtigt in: "Kolpinghaus Kerpen e.V." | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: - Immobilien erwerben, veräussern oder dinglich belasten, - bewegliche oder unbewegliche Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum grösseren Teil Dritten überlassen, - Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschliessen, - Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtung für den Verein mit einem Betrag von mehr als 4.000 Euro führen. | a) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.5.2011 wurde die Satzung neu gefasst. | a) 15.07.2011 Großkelwing b) Beschluss nebst Satzungsneufassung Bl. 9 - 13 Sdb. |
| 3 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: - Immobilien erwerben, veräussern oder dinglich belasten, - bewegliche oder unbewegliche Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum grösseren Teil Dritten überlassen, - Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschliessen, - Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtung für den Verein mit einem Betrag von mehr als 4.000 Euro führen. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genemigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 17.06.2015 Großkelwing b) Beschluss nebst Satzungsneufassung Bl. 18-32 Sdb. | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) sowie § 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 25.09.2018 Großkelwing b) Beschluss Bl. 36-42 Sdb. Wortlaut der Satzung Bl. 43-48 Sdb. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.