Handelsregister · VR 2781
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Hannover e.V. · Amtsgericht Hannover
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus Harmover b) Hannover | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu einem weiteren Vorstandsmitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum grössten Teil Dritten überlassen, c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,-- DM führen. 2 Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums des Kolpingwerkes Deutscher Zentralverband. b) Vorsitzender: Willeke, Bernward, Maschinenbau-Techniker, Seelze 2. stellv. Vorsitzender (Schriftführer): Büschleb, Gerhard, Hannover, *XX.XX.XXXX 1. stellv. Vorsitzender (Schatzmeister): Gantert, Horst, Wunstorf, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 27.02.1948 zuletzt geändert am 15.10.1992 | a) 22.03.2006 Seja b) Satzung Blatt 133-142 der Akten Tag der ersten Eintragung: 01.07.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.03.2006. |
| 2 | a) Kolpinghaus Hannover | a) 22.03.2006 Seja b) Im Zuge der Neufassung der Registerkarte auf EDV wurde die Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 2 von Amts wegen berichtigt am 22.03.2006. | ||
| 3 | a) Kolpinghaus Hannover e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in (erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r) und dem/der Schatzmeister/in (zweite/r stellvertretende/r Vorsitzende/r). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen, c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,-- Euro führen. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neubauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland. b) Personenbezogene Daten geändert, nun: 1. Vorsitzender: Willeke, Bernward, Seelze, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Schriftführer: Büschleb, Gerhard, Hannover, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Schatzmeister: Gantert, Horst, Wunstorf, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2002 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 03.03.2015 Rosenberger b) Beschluss Blatt 19 Band III der Akten Satzung Blatt 23 - 27 Band III der Akten |
| 4 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in (erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r) und dem/der Schatzmeister/in (zweite/r stellvertretende/r Vorsitzende/r). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen, c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 20.000,-- Euro führen. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neubauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland. b) Geändert, nun: Schriftführer: Gantert, Horst, Wunstorf, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Schatzmeister: Büschleb, Gerhard, Hannover, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Willeke, Bernward, Seelze, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand) und § 9 (Beschränkungen des Vorstandes) beschlossen. | a) 08.05.2018 Rosenberger b) Beschluss Blatt 50 Band III der Akten Satzung Blatt 52 - 55 Band III der Akten | |
| 5 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Schatzmeister (erster stellvertretender Vorsitzender): Gantert, Horst, Wunstorf, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Schriftführer (zweiter stellvertretender Vorsitzender): Büschleb, Gerhard, Hannover, *XX.XX.XXXX | a) 24.05.2018 Rosenberger | ||
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in (erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r) und dem/der Schriftführer/in (zweite/r stellvertretende/r Vorsitzende/r). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen, c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 20.000,-- Euro führen. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neubauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland. | a) 06.06.2018 Rosenberger | ||
| 7 | b) Bestellt als erster Vorsitzender: Vorderwülbecke, Horst, Hemmingen, *XX.XX.XXXX | a) 02.01.2019 Rosenberger | ||
| 8 | b) Nicht mehr Schriftführer (zweiter stellvertretender Vorsitzender): Büschleb, Gerhard, Hannover, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer (zweiter stellvertretender Vorsitzender): Teske, Ansgar, Hannover, *XX.XX.XXXX | a) 17.10.2019 Rosenberger | ||
| 9 | b) Nicht mehr Schatzmeister (erster stellvertretender Vorsitzender): Gantert, Horst, Wunstorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister (erster stellvertretender Vorsitzender): Diedrich, Norbert, Garbsen, *XX.XX.XXXX | a) 14.03.2022 Kastner b) Fall 9 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.