Handelsregister · VR 2781

Chronologischer Auszug

Kolpinghaus Hannover e.V. · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpinghaus Harmover

b)
Hannover
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden,
dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu einem
weiteren Vorstandsmitglied.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in
folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne
vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a)
Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum grössten
Teil Dritten überlassen, c) Miet- oder Pachtverträge mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen, d)
Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,-- DM
führen. 2 Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten
sowie die über die erste Hypothek hinausgehende
Beleihung eines Grundstücks unterliegen der
schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums des
Kolpingwerkes Deutscher Zentralverband.

b)
Vorsitzender:
Willeke, Bernward, Maschinenbau-Techniker, Seelze
2. stellv. Vorsitzender (Schriftführer):
Büschleb, Gerhard, Hannover, *XX.XX.XXXX
1. stellv. Vorsitzender (Schatzmeister):
Gantert, Horst, Wunstorf, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.02.1948
zuletzt geändert am 15.10.1992
a)
22.03.2006
Seja

b)
Satzung Blatt 133-142 der Akten

Tag der ersten Eintragung:
01.07.1948
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
22.03.2006.
2a)
Kolpinghaus Hannover
a)
22.03.2006
Seja

b)
Im Zuge der Neufassung der
Registerkarte auf EDV wurde die
Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 2
von Amts wegen berichtigt am
22.03.2006.
3a)
Kolpinghaus Hannover e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in
(erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r) und dem/der
Schatzmeister/in (zweite/r stellvertretende/r
Vorsitzende/r).
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in
folgender Weise beschränkt:
1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
erwerben, veräußern oder dinglich belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren
Teil Dritten überlassen,
c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als fünf Jahren abschließen,
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,--
Euro führen.
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vereinsvermögens, ferner Neubauten sowie die über
die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines
Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung
des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland.

b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Willeke, Bernward, Seelze, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Schriftführer:
Büschleb, Gerhard, Hannover, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Schatzmeister:
Gantert, Horst, Wunstorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2002 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
03.03.2015
Rosenberger

b)
Beschluss Blatt 19 Band III der
Akten
Satzung Blatt 23 - 27 Band III
der Akten
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in
(erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r) und dem/der
Schatzmeister/in (zweite/r stellvertretende/r
Vorsitzende/r).
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in
folgender Weise beschränkt:
1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
erwerben, veräußern oder dinglich belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren
Teil Dritten überlassen,
c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als fünf Jahren abschließen,
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 20.000,--
Euro führen.
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vereinsvermögens, ferner Neubauten sowie die über
die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines
Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung
des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland.

b)
Geändert, nun:
Schriftführer:
Gantert, Horst, Wunstorf, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Schatzmeister:
Büschleb, Gerhard, Hannover, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Willeke, Bernward, Seelze, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand) und § 9 (Beschränkungen des Vorstandes)
beschlossen.
a)
08.05.2018
Rosenberger

b)
Beschluss Blatt 50 Band III der
Akten
Satzung Blatt 52 - 55 Band III
der Akten
5b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt,
nun:
Schatzmeister (erster stellvertretender Vorsitzender):
Gantert, Horst, Wunstorf, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt,
nun:
Schriftführer (zweiter stellvertretender Vorsitzender):
Büschleb, Gerhard, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
24.05.2018
Rosenberger
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt, nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in
(erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r) und dem/der
Schriftführer/in (zweite/r stellvertretende/r Vorsitzende/r).
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in
folgender Weise beschränkt:
1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
erwerben, veräußern oder dinglich belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren
Teil Dritten überlassen,
c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als fünf Jahren abschließen,
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 20.000,--
Euro führen.
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vereinsvermögens, ferner Neubauten sowie die über
die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines
Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung
des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland.
a)
06.06.2018
Rosenberger
7b)
Bestellt als
erster Vorsitzender:
Vorderwülbecke, Horst, Hemmingen, *XX.XX.XXXX
a)
02.01.2019
Rosenberger
8b)
Nicht mehr
Schriftführer (zweiter stellvertretender Vorsitzender):
Büschleb, Gerhard, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer (zweiter stellvertretender Vorsitzender):
Teske, Ansgar, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
17.10.2019
Rosenberger
9b)
Nicht mehr
Schatzmeister (erster stellvertretender Vorsitzender):
Gantert, Horst, Wunstorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schatzmeister (erster stellvertretender Vorsitzender):
Diedrich, Norbert, Garbsen, *XX.XX.XXXX
a)
14.03.2022
Kastner

b)
Fall 9

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.