Handelsregister · VR 30203

Chronologischer Auszug

Kolpinghaus-Gesellenhaus e.V. · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Kolpinghaus-Gesellenhaus eingetragener Verein"

b)
Wesel
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der
Schatzmeister als stellvertretender Vorsitzender, der
Schriftführer und gegebenfalls der Präses.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
sind jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied
vertretungsberechtigt.

In vermögensrechtlicher Beziehung ist der Vorstand in
folgender Weise beschränkt:
1) Er darf ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung
a) Immobilien weder veräußern noch erwerben,
b) bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen
weder verpfänden noch zur Hypothek stellen, noch zur
Benutzung ganz oder teilweise Dritten überlassen.
2) Zur Veräußerung des Grundbesitzes ist die
Zustimmung des Generalpräses des Kolpingwerkes und
des zuständigen Diözesenpräses der Kolpingfamilie
erforderlich.
3) Zu sonstigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei
Übernahmen von Verpflichtungen für den Verein, bei
welchen es sich um einen Wert von mehr als Eintausend
Mark handelt, bedarf es der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
1.Vorsitzender:
Ortlinghaus, Karl-Heinz, Geschäftsführer, Wesel,
*XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender und Schatzmeister:
Wissen, Johannes, Elektromeister, Wesel
Schriftführerin:
Tenhagen, Ursula, Wesel, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 31.08.1906 mehrfach geändert, zuletzt am 29.10.1985
a)
26.06.2009
Lobe

b)
Tag der ersten Eintragung in
Wesel: 14.11.1906
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 203 des
Amtsgerichts Wesel getreten.
2a)
Kolpinghaus-Gesellenhaus e.V.
a)
Zum Vorstand gehören:
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender
(Schatzmeister), mindestens ein weiteres
Vorstandsmitglied (Schriftführer).
Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende
sind jeweils gemeinsam mit einem weiteren
Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.
Die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung
ist erforderlich um
a) Immobilien zu erwerben, zu veräußern oder dinglich
zu belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen zu
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren
Teil Dritten zu überlassen,
c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr abzuschließen,
d) um Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem Betrag
von mehr als 4000,-- EUR verpflichten, einzugehen.

Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksgleichen Rechten, sowie der Verkauf oder
die Begebung (Überlassung) des gesamten oder eines
größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und
Umbauten, sowie die über die erste Hypothek
hinausgehende Beleihung eines Grundstücks
unterliegen der schriftlichen Genehmigung des
Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name und Sitz), 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit), 3 (Mitgliedschaft), 7
(Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand), 9 (Beschränkung des Vorstandes), 10
(Kassenprüfer), 12 (Sonstige Bestimmungen), 13 (Auflösung) beschlossen; § 14
(Inkrafttreten der Satzung) ist entfallen.
a)
07.04.2011
Ganswindt

b)
Satzung Blatt 27-32 des
Sonderbandes
3a)
Zum Vorstand gehören:
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender
(Schatzmeister), mindestens ein weiteres
Vorstandsmitglied (Schriftführer).
Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende
sind jeweils gemeinsam mit einem weiteren
Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2011 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Beschränkungen des Vorstandes (Geschäftsführungsbefugnis)) beschlossen.
a)
13.01.2012
Ganswindt

b)
Satzung Blatt 40 ff. des
Sonderbandes
4b)
Nicht mehr
1.Vorsitzender:
Ortlinghaus, Karl-Heinz, Geschäftsführer, Wesel,
*XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Vorsitzender und Schatzmeister:
Wissen, Johannes, Elektromeister, Wesel

Nicht mehr
Schriftführerin:
Tenhagen, Ursula, Wesel, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Vorsitzender:
Göbeler, Jürgen, Wesel, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender und Schatzmeister:
Rosenthal, Wilhelm, Wesel, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Schriftführer:
Goldmann, Andreas, Wesel, *XX.XX.XXXX
a)
05.10.2018
Höttgen-Rüter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.