Handelsregister · VR 30203
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus-Gesellenhaus e.V. · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) "Kolpinghaus-Gesellenhaus eingetragener Verein" b) Wesel | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der Schatzmeister als stellvertretender Vorsitzender, der Schriftführer und gegebenfalls der Präses. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. In vermögensrechtlicher Beziehung ist der Vorstand in folgender Weise beschränkt: 1) Er darf ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien weder veräußern noch erwerben, b) bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden noch zur Hypothek stellen, noch zur Benutzung ganz oder teilweise Dritten überlassen. 2) Zur Veräußerung des Grundbesitzes ist die Zustimmung des Generalpräses des Kolpingwerkes und des zuständigen Diözesenpräses der Kolpingfamilie erforderlich. 3) Zu sonstigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Übernahmen von Verpflichtungen für den Verein, bei welchen es sich um einen Wert von mehr als Eintausend Mark handelt, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) 1.Vorsitzender: Ortlinghaus, Karl-Heinz, Geschäftsführer, Wesel, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender und Schatzmeister: Wissen, Johannes, Elektromeister, Wesel Schriftführerin: Tenhagen, Ursula, Wesel, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 31.08.1906 mehrfach geändert, zuletzt am 29.10.1985 | a) 26.06.2009 Lobe b) Tag der ersten Eintragung in Wesel: 14.11.1906 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 203 des Amtsgerichts Wesel getreten. |
| 2 | a) Kolpinghaus-Gesellenhaus e.V. | a) Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender (Schatzmeister), mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied (Schriftführer). Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich um a) Immobilien zu erwerben, zu veräußern oder dinglich zu belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen zu verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten zu überlassen, c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuschließen, d) um Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem Betrag von mehr als 4000,-- EUR verpflichten, einzugehen. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksgleichen Rechten, sowie der Verkauf oder die Begebung (Überlassung) des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten, sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland. | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit), 3 (Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand), 9 (Beschränkung des Vorstandes), 10 (Kassenprüfer), 12 (Sonstige Bestimmungen), 13 (Auflösung) beschlossen; § 14 (Inkrafttreten der Satzung) ist entfallen. | a) 07.04.2011 Ganswindt b) Satzung Blatt 27-32 des Sonderbandes |
| 3 | a) Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender (Schatzmeister), mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied (Schriftführer). Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2011 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Beschränkungen des Vorstandes (Geschäftsführungsbefugnis)) beschlossen. | a) 13.01.2012 Ganswindt b) Satzung Blatt 40 ff. des Sonderbandes | |
| 4 | b) Nicht mehr 1.Vorsitzender: Ortlinghaus, Karl-Heinz, Geschäftsführer, Wesel, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender und Schatzmeister: Wissen, Johannes, Elektromeister, Wesel Nicht mehr Schriftführerin: Tenhagen, Ursula, Wesel, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Göbeler, Jürgen, Wesel, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender und Schatzmeister: Rosenthal, Wilhelm, Wesel, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Goldmann, Andreas, Wesel, *XX.XX.XXXX | a) 05.10.2018 Höttgen-Rüter |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.