Handelsregister · VR 100358 früher Amtsgericht Kerpen

Chronologischer Auszug

Kolpinghaus Frechen e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpinghaus Frechen e.V.

b)
Frechen
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter immer einer der
Vorsitzenden, sind gemeinsam vertretungsberechtigt

Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung

-Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten,
-bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren
Teil Dritten überlassen,
-Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr abschließen
-Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtung für den
Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 DM führen.

b)
Vorstand:
Mahlke, Fritz, Frechen, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Engbroks, Hartmut Wilhelm, Frechen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Seeberger, Thomas, Frechen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 22.10.1907 zuletzt geändert am 27.04.1992
a)
09.06.2009
Großbach

b)
Tag der ersten Eintragung:
09.03.1908
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 358
Amtsgericht Kerpen getreten.
Freigegeben am 09.06.2009.

Satzungsneufassung Bl. 88 - 91
Sdb.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Engbroks, Hartmut Wilhelm, Frechen, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung des Vorstandsamtes:
1. Vorsitzender:
Seeberger, Thomas, Frechen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Lorbach, Peter, Frechen, *XX.XX.XXXX
a)
09.09.2013
Großbach
3a)
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter immer der
Vorsitzende, sind gemeinsam vertretungsberechtigt

Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung

-Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten,
-bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren
Teil Dritten überlassen,
-Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr abschließen, mit Ausnahme von
Nutzungsverträgen über die
Zimmer des Hospizes
-Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtung für den
Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 EUR
führen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
21.03.2019
Raschke

b)
Beschluss und
Satzungsneufassung Bl. 161-167
Sdb.
4b)
Bestellt als
Vorstand:
Mahlke, Thomas, Frechen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Mahlke, Fritz, Frechen, *XX.XX.XXXX
a)
04.11.2024
Keßler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.