Handelsregister · VR 100358 früher Amtsgericht Kerpen
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Frechen e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus Frechen e.V. b) Frechen | a) Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter immer einer der Vorsitzenden, sind gemeinsam vertretungsberechtigt Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung -Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten, -bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen, -Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen -Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtung für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 DM führen. b) Vorstand: Mahlke, Fritz, Frechen, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Engbroks, Hartmut Wilhelm, Frechen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Seeberger, Thomas, Frechen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 22.10.1907 zuletzt geändert am 27.04.1992 | a) 09.06.2009 Großbach b) Tag der ersten Eintragung: 09.03.1908 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 358 Amtsgericht Kerpen getreten. Freigegeben am 09.06.2009. Satzungsneufassung Bl. 88 - 91 Sdb. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Engbroks, Hartmut Wilhelm, Frechen, *XX.XX.XXXX Nach Änderung des Vorstandsamtes: 1. Vorsitzender: Seeberger, Thomas, Frechen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Lorbach, Peter, Frechen, *XX.XX.XXXX | a) 09.09.2013 Großbach | ||
| 3 | a) Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter immer der Vorsitzende, sind gemeinsam vertretungsberechtigt Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung -Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten, -bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen, -Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen, mit Ausnahme von Nutzungsverträgen über die Zimmer des Hospizes -Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtung für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 EUR führen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 21.03.2019 Raschke b) Beschluss und Satzungsneufassung Bl. 161-167 Sdb. | |
| 4 | b) Bestellt als Vorstand: Mahlke, Thomas, Frechen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Mahlke, Fritz, Frechen, *XX.XX.XXXX | a) 04.11.2024 Keßler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.