Handelsregister · VR 130008
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus e.V. Nordhorn · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus e.V. Nordhorn b) Nordhorn | a) Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Vorstandsmitglied. Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten; bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen; Miet-und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen; Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,-- EURO führen; Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat überschreiten. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksgleichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu-und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespäsidiums des Kolpingwerks Deutschland. b) Vorsitzender: Barlage, Michael, Nordhorn, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Rakers, Hermann, Nordhorn, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Sagasser, Ralf, Nordhorn, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 27.07.1925 zuletzt geändert am 19.06.2001 | a) 21.09.2006 Stiller b) Satzung Blatt 213-220 der Akten Tag der ersten Eintragung: 11.11.1925 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 109 Amtsgericht Nordhorn getreten. Freigegeben am 21.09.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Barlage, Michael, Nordhorn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Rakers, Hermann, Nordhorn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Sagasser, Ralf, Nordhorn, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Stockhorst, Heinz, Nordhorn, *XX.XX.XXXX stellv. Vorsitzender: Gerdes, Gerhard, Sögel, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitglied: Santel, Manfred, Nordhorn, *XX.XX.XXXX | a) 02.10.2006 Trebbe | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten; bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen; Miet-und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen; Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,-- EURO führen; Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat überschreiten. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksgleichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu-und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespäsidiums des Kolpingwerks Deutschland. b) Nicht mehr Vorsitzender: Stockhorst, Heinz, Nordhorn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellv. Vorsitzender: Gerdes, Gerhard, Sögel, *XX.XX.XXXX Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied: Santel, Manfred, Nordhorn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Bischof, Hubert, Neuenhaus, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvert. Vorsitzender: Husteden, Claus, Schüttdorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Hempen, Andrea, Nordhorn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: ten Wolde, Maria, Nordhorn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Geesken, Christoph, Bad Bentheim, *XX.XX.XXXX | a) 13.11.2013 Duram b) Lfd. Nr. 1, Spalte 3a) aufgrund offensichtlich fehlerhafter Voreintragung der allgemeinen Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt. | ||
| 4 | b) Geändert, nun: stellvertretender Vorsitzender: Bischof, Hubert, Neuenhaus, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorsitzender: Husteden, Claus, Schüttorf, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Verlust der Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand), § 9 (Beschränkungen des Vorstands) und § 19 (Revisoren) beschlossen. | a) 08.06.2015 Duram b) Satzung Blatt 284-287 der Akten | |
| 5 | a) Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten; b. bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen; c. Miet-und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen; d.Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 20.000,-- EURO führen; ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die das Personalmanagement betreffen. Näheres regelt lit.e; e. Personalentscheidungen treffen, die zu einer Vergütungsverpflichtung in Höe der Entgeltgruppe 11 und/ oder darüber hinaus führen; f. Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat überschreiten. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksgleichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu-und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespäsidiums des Kolpingwerks Deutschland. Eine eventuelle Genehmigung oder Versagung kann eine Ersatzpflicht nich begründen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit) beschlossen. Die Änderung der Satzung zu § 9 (Beschränkungen des Vorstand) vom 04.11.2014 ist aufgrund der Eintragungspflicht nun in der neuesten Fassung nachgetragen. | a) 27.07.2016 Duram b) Satzung Blatt 304-307 der Akten | |
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Geesken, Christoph, Bad Bentheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Hempen, Andrea, Nordhorn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Zahlten, Frank, Nordhorn, *XX.XX.XXXX | a) 10.07.2017 Duram | ||
| 7 | b) Personenbezogene Daten (Nachname) geändert, nun: Vorstand: Benen, Maria, Nordhorn, *XX.XX.XXXX | a) 16.12.2019 Duram | ||
| 8 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Bischof, Hubert, Neuenhaus, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Ruelmann, Sabine, Nordhorn, *XX.XX.XXXX Geändert, unter Ergänzung der personenbezogenen Daten,nun: stellvertretender Vorsitzender: Zahlten, Frank Hermann Heinrich, Nordhorn, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 3 (Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 22.11.2022 Duram b) Satzung Blatt 36-39 Band II der Akten | |
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: Benen, Maria, Nordhorn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Benen, Peter, Nordhorn, *XX.XX.XXXX | a) 22.07.2024 Duram | ||
| 10 | a) Satzungsdaten von Amts wegen berichtigt, nun: Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 3 (Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 17.10.2024 Duram b) Berichtigung zum Eintrag lfd. Nr. 8 Spalte 4a) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.