Handelsregister · VR 1751
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Dortmund e. V. · Amtsgericht Dortmund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus Dortmund e. V. b) Dortmund | a) Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: a. Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b. bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größten Teil Dritten überlassen, c. Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen, d. Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,00 DM führen. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstückes, unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums des Kolpingwerkes, Deutscher Zentralverband. b) Vorsitzender: Montag, Paul, Dortmund, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Sommer, Arnold, Dortmund, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitglied: Hagedorn, Michael, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 18.09.1903 zuletzt geändert am 12.12.1988 | a) 11.11.2004 Cakici b) Tag der ersten Eintragung: 24.10.1903 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.11.2004. |
| 2 | b) Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied: Hagedorn, Michael, Dortmund, *XX.XX.XXXX Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Hartmann, Herbert Wilhelm, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 15.05.2006 Schmors | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Montag, Paul, Dortmund, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Henke, Markus, Dortmund, *XX.XX.XXXX Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Pohl, Bernhard, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 01.09.2008 Gerhardy | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Henke, Markus, Dortmund, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Urlichs, Heinz, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 25.03.2015 Schmidt | ||
| 5 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Sommer, Arnold, Dortmund, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied: Hartmann, Herbert Wilhelm, Dortmund, *XX.XX.XXXX Bestellt als Weiteres Vorstandsmitglied: Süper, Richard, Dortmund, *XX.XX.XXXX Zurückgetreten und erneut bestellt als Weiteres Vorstandsmitglied: Pohl, Bernhard, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 25.03.2015 Schmidt | ||
| 6 | b) Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied, nunmehr bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Pohl, Bernhard, Dortmund, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied: Süper, Richard, Dortmund, *XX.XX.XXXX Bestellt als Weiteres Vorstandsmitglied: Middelhauve, Brigitte, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 25.03.2015 Schmidt | ||
| 7 | a) Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden, c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 5.000,00 Euro führen. Dies gilt nicht für die Erfüllung von Förderanträgen, die vom Spendenverwendungsausschuss beschlossen und vom Vorstand nicht beanstandet wurden. e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat überschreiten. 2. Der Erwerb oder Verkauf von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland. b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Pohl, Bernhard, Dortmund, *XX.XX.XXXX Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied nunmehr Stellvertretende Vorsitzende: Middelhauve, Brigitte, Dortmund, *XX.XX.XXXX Bestellt als Weiteres Vorstandsmitglied: Ebert, Tobias, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 24.09.2019 Rose b) Beschluss Blatt 46 - 48 des Sonderbandes Satzung Blatt 49 - 54 des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.