Handelsregister · VR 1751

Chronologischer Auszug

Kolpinghaus Dortmund e. V. · Amtsgericht Dortmund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpinghaus Dortmund e. V.

b)
Dortmund
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den
stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem
weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in
folgender Weise beschränkt:
1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung:
a. Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich
belasten,
b. bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größten
Teil Dritten überlassen,
c. Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr abschließen,
d. Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,00 DM
führen.
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten
sowie die über die erste Hypothek hinausgehende
Beleihung eines Grundstückes, unterliegen der
schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums des
Kolpingwerkes, Deutscher Zentralverband.

b)
Vorsitzender:
Montag, Paul, Dortmund, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Sommer, Arnold, Dortmund, *XX.XX.XXXX
weiteres Vorstandsmitglied:
Hagedorn, Michael, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 18.09.1903 zuletzt geändert am 12.12.1988
a)
11.11.2004
Cakici

b)
Tag der ersten Eintragung:
24.10.1903
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.11.2004.
2b)
Nicht mehr
weiteres Vorstandsmitglied:
Hagedorn, Michael, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Hartmann, Herbert Wilhelm, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
15.05.2006
Schmors
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Montag, Paul, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Henke, Markus, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Pohl, Bernhard, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
01.09.2008
Gerhardy
4b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Henke, Markus, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Urlichs, Heinz, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
25.03.2015
Schmidt
5b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Sommer, Arnold, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Weiteres Vorstandsmitglied:
Hartmann, Herbert Wilhelm, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Weiteres Vorstandsmitglied:
Süper, Richard, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Zurückgetreten und erneut bestellt als
Weiteres Vorstandsmitglied:
Pohl, Bernhard, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
25.03.2015
Schmidt
6b)
Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied, nunmehr bestellt
als
Stellvertretender Vorsitzender:
Pohl, Bernhard, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Weiteres Vorstandsmitglied:
Süper, Richard, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Weiteres Vorstandsmitglied:
Middelhauve, Brigitte, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
25.03.2015
Schmidt
7a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den
stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem
weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in
folgender Weise beschränkt:
1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung:
a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
erwerben, veräußern oder dinglich belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden,
c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als fünf Jahren abschließen,
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 5.000,00
Euro führen. Dies gilt nicht für die Erfüllung von
Förderanträgen, die vom
Spendenverwendungsausschuss beschlossen und vom
Vorstand nicht beanstandet wurden.
e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat
überschreiten.
2. Der Erwerb oder Verkauf von Grundstücken, Häusern
oder grundstücksähnlichen Rechten sowie die über die
erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines
Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung
des Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland.

b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Pohl, Bernhard, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied
nunmehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Middelhauve, Brigitte, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Weiteres Vorstandsmitglied:
Ebert, Tobias, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
24.09.2019
Rose

b)
Beschluss Blatt 46 - 48 des
Sonderbandes

Satzung Blatt 49 - 54 des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.