Handelsregister · VR 20055
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Dingolfing e.V. · Amtsgericht Landshut
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus Dingolfing e.V. b) Dingolfing | a) Vorstand sind der Vorsitzende, der Stv. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassier. Der Vorsitzende vertritt einzeln. Der stellvertretende Vorsitzende ist vertretungsbrechtigt nur in Verbindung mit dem Schriftführer oder dem Kassier. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der MItgliederversammlung Immobilien zu erwerben, veräussern oder dinglich belasten, bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten zu überlassen, Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuschließen, Rechtsgeschäfte einzugehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betpag von mehr als 4000,-- DM zu führen. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstückes unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums der Deutschen Kolpingsfamilie. b) Schriftführer: Hochholzer, Erich, Schlosser, Dingolfing Vorsitzender: Helm, Josef, Stadtpfarrer, Dingolfing Stv. Vorsitzender: Guggenberger, Georg, E-Projektleiter, Dingolfing Kassier: Schmidlkofer, Florian, Dingolfing, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 20.11.1898 zuletzt geändert am 10.07.1985 | a) 20.01.2006 Brunner b) Tag der ersten Eintragung: 24.04.1900. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Vorstand sind der Vorsitzende, der Stv. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassier. Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden einzeln oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in folgender Weise beschränkt. Er darf nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen, c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als Euro 2.000,-- führen. b) Gewählt: Vorsitzender: Martlreiter, Martin Josef, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Helm, Josef, Stadtpfarrer, Dingolfing | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2006 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstand) und 9 (Beschränkungen des Vorstands) der Satzung vom 31.5.2006 beschlossen. | a) 07.11.2006 Ottmair b) Eintr.vfg. HB 191 | |
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Helm, Josef, Stadtpfarrer, Dingolfing | a) 09.11.2006 Hastreiter b) Eintragung laufende Nummer 2 Spalte 3 von Amts wegen ergänzt. | ||
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorsitzender: Martlreiter, Martin Josef, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Schriftführer: Hochholzer, Erich, Schlosser, Dingolfing Gewählt: Vorsitzender: Ammer, Alfons, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Gewählt: Schriftführer: Mach, Oswald, Dingolfing, *XX.XX.XXXX | a) 23.10.2015 Ottmair b) Eintr.Vfg. HB Bl. 200 | ||
| 5 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in folgender Weise beschränkt: Er darf nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen, c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 Euro führen. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerk Deutschland. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 8 (Vorstand) und 9 (Beschränkungen des Vorstandes). | a) 12.02.2024 Klecker b) Bl. 208, 209, 213; Satzung: Bl. 210. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.