Der 1. Vorsitzende bzw. der 2. Vorsitzende vertreten den Verein mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen, c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 4.000,00 DM führen, e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat überschreiten 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechte sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neubauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Zentralpräsidiums des Kolpingwerk Deutscher Zentralverband.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Göddecke
Olsberg
Vorstand
Christian Rosenberger
Olsberg
Vorstand
Dirk Bogedain
Olsberg
Vorstand
Felix Liesen
Olsberg
Vorstand
Stefanie Becker
Olsberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.03.1925, neugefasst am 20.11.1992
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.03.1925 Tag der letzten Eintragung: 19.01.2007 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 94 Amtsgericht Brilon getreten. Freigegeben am 20.03.2009.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.