Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Man darf ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien weder veräussern noch erwerben, b) bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden noch zur Hypothek stellen, noch zur Benutzung ganz oder teilweise Dritten überlassen. Zur Veräusserung des Grundbesitzes ist die Zustimmung des Generalpräses des Kolpingwerkes und des zuständigen Diözesanpräses der Kolpingsfamilie erforderlich. Zu sonstigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Übernahme von Verpflichtungen für den Verein, bei welchen es sich um einen Wert von mehr als Eintausend Mark handelt, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Georg Manthey
Andernach
Vorstand
Thomas Schwade
Andernach
Vorstand
René Unkelbach
Andernach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.09.1905 zuletzt geändert am 07.12.1995
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.05.1905 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 275, AG Andernach getreten. Freigegeben am 05.07.2006.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.