Handelsregister · VR 494

Chronologischer Auszug

KOLPINGFAMILIE MERZIG e.V. · Amtsgericht Merzig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KOLPINGFAMILIE MERZIG e.V.

b)
Merzig
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertreungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt ( § 26 Abs. 2 Satz
2 BGB ), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung
und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke
und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur
Aufnahme von Krediten im Gesamtbetrag von mehr als
5000,- DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist.

b)
Vorstand:
Schreiner, Paul, Merzig, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Neuy, Wilhelm, Merzig, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Riplinger, Fred, Merzig, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 08.03.1968 zuletzt geändert am 12.04.1997
a)
15.03.2004
Kolbusch

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.10.1968
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
- nicht mehr -
Vorstand:
Schreiner, Paul, Merzig, *XX.XX.XXXX
- nicht mehr -
Vorstand:
Neuy, Wilhelm, Merzig, *XX.XX.XXXX
- nicht mehr -
Vorstand:
Riplinger, Fred, Merzig, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Bleistein, Günter, Merzig, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Hans, Karin, Merzig, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Behrendt-Emden, Hans Peter Paul, Merzig, *XX.XX.XXXX
a)
16.06.2009
Kolbusch
3a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertreungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt ( § 26 Abs. 2 Satz
2 BGB ), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung
und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke
und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur
Aufnahme von Krediten im Gesamtbetrag von mehr als
5000,- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2009 hat die Neufassung der Satzung und die
Mitgliederversammlung vom 27.3.2010 die Änderung der Satzung in den §§ 11 Abs. 2
(Vorstand) und 12 Abs. 9 (Aufgaben der Vorstandsmitglieder) beschlossen.
a)
20.05.2010
Kolbusch
4b)
-nicht mehr-
Vorstand:
Bleistein, Günter, Merzig, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Schreiner, Gerd, Merzig, *XX.XX.XXXX
a)
25.06.2012
Kolbusch
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Behrendt-Emden, Hans Peter Paul, Merzig, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Hans, Karin, Merzig, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Arend, Ann, Merzig, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Kniesbeck, Sandra, Merzig, *XX.XX.XXXX
a)
04.04.2022
Kolbusch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.