Die Unterhaltung und Einrichtung von Schulen und Bildungseinrichtungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Eva Klare-Kurtenbach
Beverungen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2010
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Formwechsel
Entstanden durch Abspaltung des Schulbetriebs Berufskolleg Gütersloh, der Kolping-Berufsbildungswerk Brakel Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Brakel (Amtsgericht Paderborn HRB 4393) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.11.2010 wirksam geworden.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2011 Teile des Vermögens der Kolpiong-Berufsbildungswerk Brakel Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Brakel (Amtsgericht Paderborn HRB 4393) den von ihr unterhaltenen Schulbetrieb der Schule in Warburg (Theresia Gerhardinger Berufskolleg) mit allen Aktiven und Passiven auf die Kolping Schsulwerk gemeinnützige Gmbh als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.10.2011 wirksam geworden.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2013 Teile des Vermögens der Kolping-Bildungswerk Brakel Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Brakel (Amtsgericht Paderborn HRB 4393) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.10.2013 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.