Handelsregister · VR 1322

Chronologischer Auszug

Kolping-Familienferienwerk Diözesanverband Hildesheim e.V. · Amtsgericht Hildesheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolping-Familienferienwerk, Diözesanverband Hildesheim e.V.

b)
Hildesheim
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden,
dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Geschäftsführer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Vorstand ist verpflichtet, in folgenden
Angelegenheiten die Zustimmung der
Mitgliederversammlung einzuholen: a) bei Veräußerung,
Erwerb oder Belastung von Immobilien; b) bei
Verpfändung oder Veräußerung von beweglichem
Vereinsvermögen, die den Verein mit einem höheren
Wert als 10.000,-- DM (i. W. zehntausend Deutsche
Mark) im Einzelfall belasten.

b)
1. Vorsitzender:
Kreye, Nikolaus, Harsum-Borsum, *XX.XX.XXXX
1. Stv. Vorsitzender:
Knöchelmann, Martin, Harsum, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Teltemann, Josef, Giesen-Ahrbergen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 12.10.1980
zuletzt geändert am 14.11.2002
a)
03.01.2006
Seja

b)
Satzung Blatt 55-57 der Akten

Tag der ersten Eintragung:
08.08.1980
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.01.2006.
2b)
Bestellt als
2. stellvertr. Vorsitzender:
Bulitta, Andreas, Hemmingen, *XX.XX.XXXX
a)
07.10.2008
Carstens-Voigt
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und
dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorstand ist verpflichtet, in folgenden
Angelegenheiten die Zustimmung der
Mitgliederversammlung einzuholen: a) bei Veräußerung,
Erwerb oder Belastung von Immobilien; b) bei
Verpfändung oder Veräußerung von beweglichem
Vereinsvermögen, die den Verein mit einem höheren
Wert als 40.000,-- EUR (i. W. vierzigtausend Euro) im
Einzelfall belasten.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Kreye, Nikolaus, Harsum-Borsum, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Teltemann, Josef, Giesen-Ahrbergen, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
1. Vorsitzender:
Bechtold, Klaus, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2008 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorsitz in
der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 5
(Mitglieder), 7 und 8 (Vorstand) beschlossen.
a)
12.11.2009
Carstens-Voigt

b)
Satzung Blatt 225 ff. der Akten

Beschlüsse Blatt 220 ff, 229 ff.
der Akten
4a)
Kolping-Familienferienwerk Diözesanverband Hildesheim e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
der/dem Vorsitzenden, der/dem 1. stellvertretenden
Vorsitzenden und der/dem 2. stellvertretenden
Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.01.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen,
insbesondere eine Änderung in § 1 (Name) und § 8, jetzt 7 (Vorstand/Vertretung).
a)
25.03.2010
Aust

b)
Satzung Blatt 245 ff. der Akten
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 10
(Vermögensanfall bei Auflösung) beschlossen.
a)
29.06.2010
Carstens-Voigt

b)
Beschluss Blatt 8 ff. Bd. II der
Akten
6a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der
Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende,
vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Knöchelmann, Martin, Harsum, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
stellvertretender Vorsitzender:
Bulitta, Andreas, Hemmingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Nachtwey, Michael, Duderstadt, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Teltemann, Josef, Giesen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Pfad, Jürgen, Wietze, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck),
3 (Selbstlosigkeit), 7 (Mitgliederversammlung) und 9 (Vorstand) und die Änderung der
Paragraphenfolge 7-9 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.06.2012 hat die erneute Änderung der Satzung in § 9
und mit ihr die Änderung der Vertretungsregelung beschlossen.
a)
04.03.2013
Carstens-Voigt

b)
Protokoll vom 02.12.2011 Blatt
25 - 36
Protokoll vom 01.06.2012 Blatt
37 bis 48 Band II der Akten
7b)
Nicht mehr
Vorstand:
Pfad, Jürgen, Wietze, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Keisenberg, Theodor Georg, Seeburg, *XX.XX.XXXX
a)
27.01.2020
Kratzberg
8b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Bechtold, Klaus, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Teltemann, Josef, Giesen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Oellrich, Bernhard, Geestland, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Weiß, Mirco, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
a)
07.06.2022
Oberg

b)
Fall 8
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Keisenberg, Theodor Georg, Seeburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
12.03.2024
Heine

b)
Beschluss Blatt 129 - 133 Band
II der Akten
Satzung Blatt 135 - 137 Band II
der Akten
Fall 9
10b)
Nicht mehr
Vorstand:
Weiß, Mirco, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Knöchelmann, Martin, Harsum, *XX.XX.XXXX
a)
13.03.2024
Heine

b)
Fall 10

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.