Handelsregister · VR 137

Chronologischer Auszug

Kolping-Familien- und Jugendhaus Falkenstein e. V. · Amtsgericht St. Ingbert (St Ingbert)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolping-Familien- und Jugendhaus Falkenstein e. V.

b)
St. Ingbert-Rohrbach
a)
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder
vertreten, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende.
Gemäß Neufassung des § 9 d darf der Vorstand nicht
ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung
Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 2.000,-- Euro
führen.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er nicht ohne die notwendige
Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien
erwerben, veräußern oder dinglich belasten; b)
bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden; c) Mit- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr abschließen; d)
Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 1.000,-- DM
führen kann.

b)
1. Vorsitzender:
Abel, Heinz, St. Ingbert
2. Vorsitzender:
Schneider, Peter, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Sinnwell, Jürgen, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Homberg, Rolf, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.09.1978 / 20.06.1979 zuletzt geändert am 04.12.2001
a)
26.03.2004
Becker

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.07.1979
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Vorstand:
Weiland, Klaus, Sankt Ingbert, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Vorstand:
Homberg, Rolf, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX
gemäß Wahl vom 02.09.2004.
a)
04.03.2005
Schmidt
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schneider, Peter, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Wilhelmi, Jörg, Sankt Ingbert, *XX.XX.XXXX
a)
21.10.2009
Schmidt
4a)
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder
vertreten, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2.
Vorsitzende. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher
Hinsicht in folgender Weise beschränkt: Er darf nicht
ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung
a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich
belasten b) bewegliches oder unbewegliches
Vereinsvermögen verpfänden c) Miet- oder
Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu
Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von
mehr als 2.000,--. Euro (in Worten: zweitausend Euro)
führen.
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist am 12.09.1978 und am 20.06.1979 errichtet und zuletzt geändert am
04.12.2001
a)
28.01.2010
Staub
5a)
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder
vertreten, darunter der/die 1. Vorsitzende. Der Vorstand
ist in vermögensrechtlicher Hinsicht in folgender Weise
beschränkt: Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben,
veräußern oder dinglich belasten
b) bewegliches Vermögen oder unbewegliches
Vereinsvermögen verpfänden c) Miet- oder
Pachtverträge mt einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu
Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von
mehr als 2.000,-- Euro (in Worten: zweitausend Euro)
führen.
a)
05.01.2011
Staub
6a)
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder
vertreten, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2.
Vorsitzende. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher
Hinsicht in folgender Weise beschränkt: Er darf nicht
ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung
a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich
belasten
b) bewegliches Vermögen oder unbewegliches
Vereinsvermögen verpfänden c) Miet- oder
Pachtverträge mt einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu
Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von
mehr als 2.000,-- Euro (in Worten: zweitausend Euro)
führen.
a)
21.02.2011
Staub

b)
von Amts wegen eingetragen:
Berichtigung Spalte 3 Nr. 4
hinzugefügt: oder der/die 2.
Vorsitzende
7a)
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder
vertreten, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2.
Vorsitzende. Im Vorstand ist zusätzlich der jeweilige
Präses der Kolpingfamilie Rohrbach. Der Vorstand ist in
vermögensrechtlicher Hinsicht in folgender Weise
beschränkt: Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben,
veräußern oder dinglich belasten
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr abschließen d)
Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 2.000,-- Euro
(in Worten: zweitausend Euro) führen.
b)
Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.10.2011
Schmidt
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Sinnwell, Jürgen, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Wilhelmi, Marie-Christin, Sankt Ingbert, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
a)
06.07.2012
Schmidt
9b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Abel, Heinz, St. Ingbert
Geändert, nun:
jetzt: 1. Vorsitzender:
Wilhelmi, Jörg, Sankt Ingbert, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Wagner, Benedikt, Sankt Ingbert, *XX.XX.XXXX
a)
04.05.2017
Schmidt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.