Handelsregister · VR 137
Chronologischer Auszug
Kolping-Familien- und Jugendhaus Falkenstein e. V. · Amtsgericht St. Ingbert (St Ingbert)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolping-Familien- und Jugendhaus Falkenstein e. V. b) St. Ingbert-Rohrbach | a) Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende. Gemäß Neufassung des § 9 d darf der Vorstand nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 2.000,-- Euro führen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er nicht ohne die notwendige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten; b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden; c) Mit- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen; d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 1.000,-- DM führen kann. b) 1. Vorsitzender: Abel, Heinz, St. Ingbert 2. Vorsitzender: Schneider, Peter, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX Vorstand: Sinnwell, Jürgen, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX Vorstand: Homberg, Rolf, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.09.1978 / 20.06.1979 zuletzt geändert am 04.12.2001 | a) 26.03.2004 Becker b) Tag der ersten Eintragung: 04.07.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Vorstand: Weiland, Klaus, Sankt Ingbert, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Homberg, Rolf, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX gemäß Wahl vom 02.09.2004. | a) 04.03.2005 Schmidt | ||
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schneider, Peter, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Wilhelmi, Jörg, Sankt Ingbert, *XX.XX.XXXX | a) 21.10.2009 Schmidt | ||
| 4 | a) Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Hinsicht in folgender Weise beschränkt: Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 2.000,--. Euro (in Worten: zweitausend Euro) führen. | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist am 12.09.1978 und am 20.06.1979 errichtet und zuletzt geändert am 04.12.2001 | a) 28.01.2010 Staub | |
| 5 | a) Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter der/die 1. Vorsitzende. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Hinsicht in folgender Weise beschränkt: Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten b) bewegliches Vermögen oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden c) Miet- oder Pachtverträge mt einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 2.000,-- Euro (in Worten: zweitausend Euro) führen. | a) 05.01.2011 Staub | ||
| 6 | a) Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Hinsicht in folgender Weise beschränkt: Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten b) bewegliches Vermögen oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden c) Miet- oder Pachtverträge mt einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 2.000,-- Euro (in Worten: zweitausend Euro) führen. | a) 21.02.2011 Staub b) von Amts wegen eingetragen: Berichtigung Spalte 3 Nr. 4 hinzugefügt: oder der/die 2. Vorsitzende | ||
| 7 | a) Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende. Im Vorstand ist zusätzlich der jeweilige Präses der Kolpingfamilie Rohrbach. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Hinsicht in folgender Weise beschränkt: Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 2.000,-- Euro (in Worten: zweitausend Euro) führen. | b) Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 26.10.2011 Schmidt | |
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Sinnwell, Jürgen, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX Vorstand: Wilhelmi, Marie-Christin, Sankt Ingbert, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein | a) 06.07.2012 Schmidt | |
| 9 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Abel, Heinz, St. Ingbert Geändert, nun: jetzt: 1. Vorsitzender: Wilhelmi, Jörg, Sankt Ingbert, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Wagner, Benedikt, Sankt Ingbert, *XX.XX.XXXX | a) 04.05.2017 Schmidt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.