Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Altenhilfe. Es soll im Geiste Adolph Kolpings allen bildungswilligen Menschen ohne Unterschied der Nationalität, des Bekenntnisses, des Geschlechts, des Stands oder des Alters eine ihren Anlagen entsprechende Bildung und Vertiefung ermöglicht werden. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch a) Bildungsmaßnahmen jeglicher Art; hierzu zählen insbesondere Weiterbildungsangebote im Sinne des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen; b) die Errichtung und das Betreiben von Einrichtungen der Erwachsenen-, Jugend- und Familienbildung, die der Berufsbildung und der Allgemeinbildung, insbesondere der politischen, gesellschaftlichen, religiösen und musisch-kulturellen Bildung, dienen; c) die Errichtung und das Betreiben von Einrichtungen der Jugendhilfe, der Berufsertüchtigung und der christlichen Sozialarbeit; d) Bildungsmaßnahmen für ältere Menschen, etwa zur Gesundheitsvorsorge, Digitalisierung, Mobilität oder sozialen Teilhabe; e) die Erbringung hauswirtschaftlicher Betreuungsleistungen zur Unterstützung älterer Menschen in ihrem Alltag, beispielsweise durch Hilfe bei der Haushaltsführung, Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungsarbeiten oder Begleitdienste im Alltag.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Paefgen
Dormagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2003.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefaßt.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2025 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Hierbei wurden insbesondere die Firmierung und damit der Gesellschaftsvertrag in § 1 (1) und der Unternehmensgegenstand und damit der Gesellschaftsvertrag in § 2 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2026 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung eines Teils des Vermögens der Kolping-Bildungswerk-Diözesanverband Köln eV., Köln (VR 6403) beschlossen.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.05.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.05.2026 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.05.2026 Teile des Vermögens der Kolping-Bildungswerk-Diözesanverband Köln eV. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 6403) - namentlich ihren gesamten Geschäftsbetrieb - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.