Handelsregister · HRB 714505

Chronologischer Auszug

Kolping Bildung und Soziales gGmbH · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolping Bildung und Soziales gGmbH

b)
Freiburg im Breisgau
Geschäftsanschrift:
Berliner Allee 3, 79110 Freiburg im
Breisgau

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
Zweck der Kolping Bildungswerk gGmbH ist
es, im Geiste Adolph Kolpings
Bildungsfähigen und Bildungswilligen eine
ihren Anlagen entsprechende Bildung zu
ermöglichen, im Rahmen der Jugend- und
Altenhilfe tätig zu sein und die
Entwicklungshilfe und Völkerverständigung
zu fördern. Dabei unterstützt die
Gesellschaft das Kolping Bildungswerk e.V.
sowie das Kolpingwerk Diözesanverband
Freiburg e. V. in Freiburg durch
Bildungsangebote und Beratung in
Bildungsfragen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch:
- Durchführung von Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen (Vorträge,
Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und
andere Veranstaltungen wissenschaftlicher
oder belehrender Art) für Kinder,
Jugendliche, Erwachsene und Senioren
- Durchführung von Bildungsmaßnahmen
nach dem SGB II, III, VIII und Xl
- Durchführung von Angeboten der
Jugendsozialarbeit
- Durchführung von Maßnahmen für andere
Zielgruppen, die auf eine gesellschaftliche
und berufliche Integration oder
Verbesserung der schulischen Bildung
abzielen oder berufliche oder schulische
Abschlüsse anstreben.
- Durchführung von Maßnahmen im
Rahmen der Altenhilfe durch Tätigkeiten,
die der Vorbereitung auf das Alter und die
dem Alter dienen.
- Durchführung von Maßnahmen zur
Förderung der Entwicklungshilfe und der
Völkerverständigung und durch finanzielle
Unterstützung der Sozial- und
Entwicklungshilfe.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Liquidatoren können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Neth-Schell, Bernhard, geb. Neth, Inzlingen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Abendschein, Dieter, Tauberbischofsheim,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2016 mit Nachtrag vom
23.03.2016.
a)
31.03.2016
Hürttlen
2c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung (AO).
Zweck der Kolping Bildung und Soziales
gGmbH ist es, im Geiste Adolph Kolpings
Bildungsfähigen und Bildungswilligen eine
ihren Anlagen entsprechende Bildung zu
ermöglichen, im Rahmen der Jugend- und
Altenhilfe tätig zu sein und die
Entwicklungshilfe und Völkerverständigung
zu fördern. Dabei unterstützt die
Gesellschaft das Kolping Bildungswerk e.V.
sowie das Kolpingwerk Diözesanverband
Freiburg e. V. in Freiburg durch
Bildungsangebote und Beratung in
Bildungsfragen. Der Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch:
- Durchführung von Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen (Vorträge,
Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und
andere Veranstaltungen wissenschaftlicher
oder belehrender Art) für Kinder,
Jugendliche, Erwachsene und Senioren;
- Durchführung von Bildungsmaßnahmen
nach dem SGB II, III, VIII, IX und XI,
insbesondere durch:
- Durchführung von eigenen
Ausbildungsgängen für benachteiligte
Jugendliche (Berufsausbildung in
außerbetrieblichen Einrichtungen) nach §
76 ff SGB III, Assistierter Ausbildung nach §
130 SGB III und Umschulungen,
Qualifikationsmaßnahmen für Erwachsene;
- Durchführung von
ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 75
SGB III;
- Durchführung von
Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB
III;
- Durchführung von Seminaren nach § 45
SGB III, die Arbeitslose und
Arbeitssuchende
- an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
heran führen;
- in Beschäftigung vermitteln;
- an eine selbständige Tätigkeit
heranführen;
- unterstützen, Vermittlungshemmnisse
festzustellen, verringern oder beseitigen
oder bei der Beschäftigungsaufnahme
stabilisieren;
- Durchführung von
Weiterbildungsangeboten wie
persönlichkeitsbildende und EDV-Kurse;
- Durchführung von Fachweiterbildungen,
wie den Fernlehrgang zum praktischen
Betriebswirt (KA) und die Ausbildung zum
staatlich anerkannten Sozialfachmanager;
- Durchführung von Angeboten der
Jugendsozialarbeit, insbesondere
- Durchführung des Projektes
"Jugendberufshelfer" in Baden-
Württemberg;
- Durchführung von berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen nach §§ 51 und 53
SGB III;
- Durchführung von Schulsozialarbeit;
- Integration von jugendlichen Randgruppen
ins Gemeinwesen und Vernetzung der
offenen Jugendarbeit.
- Durchführung von Maßnahmen für andere
Zielgruppen, insbesondere Menschen mit
Migrationshintergrund, Flüchtlinge und
Asylsuchende, die auf eine
gesellschaftliche und berufliche Integration
oder Verbesserung der schulischen Bildung
abzielen oder berufliche oder schulische
Abschlüsse anstreben, insbesondere durch
- Integrationskurse des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge;
- Kurse und Maßnahmen im Rahmen des
europäischen Sozialfonds ESF;
- Durchführung von Maßnahmen im
Rahmen der Altenhilfe durch Tätigkeiten,
die der Vorbereitung auf das Alter und die
dem Alter dienen, insbesondere durch
- Qualifizierungen und Seminare im
Rahmen der Altenpflege und Altenhilfe;
- Qualifizierungen und Seminare im
Rahmen der Pflegestärkungsgesetze I und
II für pflegende Angehörige und
ehrenamtlich Tätige;
- Durchführung von Maßnahmen zur
Förderung der Entwicklungshilfe und der
Völkerverständigung und durch finanzielle
Unterstützung der Sozial- und
Entwicklungshilfe, insbesondere durch
- Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen (Vorträge,
Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und
andere Veranstaltungen wissenschaftlicher
oder belehrender Art) mit dem Verein für
Sozial- und Entwicklungshilfe des
Kolpingwerkes e.V. (SEK eV.);
- Durchführung von Maßnahmen im
Rahmen des Mobilitätsprogrammes der
Bundesregierung Mobi-Pro.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen berichtigt in:
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die
Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.

b)
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt
bei
Geschäftsführer:
Neth-Schell, Bernhard, geb. Neth, Inzlingen,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt
bei
Geschäftsführer:
Abendschein, Dieter, Tauberbischofsheim,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2016 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) und § 13 (Auflösung der
Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages)
beschlossen.
a)
20.06.2016
Volkmer
3c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Zweck der Kolping Bildung und Soziales
gGmbH ist es, im Geiste Adolph Kolpings
Bildungsfähigen und Bildungswilligen eine
ihren Anlagen entsprechende Bildung zu
ermöglichen, im Rahmen der Jugend- und
Altenhilfe tätig zu sein und die
Entwicklungshilfe und Völkerverständigung
zu fördern. Dabei unterstützt die
Gesellschaft das Kolping Bildungswerk e.V.
sowie das Kolpingwerk Diözesanverband
Freiburg e. V. in Freiburg durch
Bildungsangebote und Beratung in
Bildungsfragen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch:
- Durchführung von Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen (Vorträge,
Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und
andere Veranstaltungen wissenschaftlicher
oder belehrender Art) für Kinder,
Jugendliche, Erwachsene und Senioren;
- Durchführung von Bildungsmaßnahmen
nach dem SGB II, III, VIII, IX und XI,
insbesondere durch:
Durchführung von eigenen
Ausbildungsgängen für benachteiligte
Jugendliche (Berufsausbildung in
außerbetrieblichen Einrichtungen) nach §§
76 ff SGB III, Assistierter Ausbildung nach
§ 130 SGB III und Umschulungen,
Qualifikationsmaßnahmen für Erwachsene;
Durchführung von
ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 75
SGB III;
Durchführung von
Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB
III;
Durchführung von Seminaren nach § 45
SGB III, die Arbeitsiose und
Arbeitssuchende
an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
heran führen;
in Beschäftigung vermitteln;
an eine selbständige Tätigkeit
heranführen;
unterstützen, Vermittlungshemmnisse
festzustellen, verringern oder beseitigen
oder bei der Beschäftigungsaufnahme
stabilisieren;
- Durchführung von
Weiterbildungsangeboten wie
persönlichkeitsbildende und EDV-Kurse;
- Durchführung von Fachweiterbildungen,
wie den Fernlehrgang zum praktischen
Betriebswirt (KA) und die Ausbildung zum
staatlich anerkannten Sozialfachmanager;
- Durchführung von Angeboten der
Jugendsozialarbeit, insbesondere
Durchführung des Projekts
Jugendberufshelfer in Baden-Württemberg;
Durchführung von berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen nach §§ 51 und 53
SGB III;
Durchführung von Schulsozialarbeit;
Integration von jugendlichen Randgruppen
ins Gemeinwesen und Vernetzung der
Jugendarbeit.
- Durchführung von Maßnahmen für andere
Zielgruppen, insbesondere Menschen mit
Migrationshintergrund, Flüchtlinge und
Asylsuchende, die auf eine
gesellschaftliche und berufliche Integration
oder Verbesserung der schulischen Bildung
abzielen oder berufliche oder schulische
Abschlüsse anstreben, insbesondere durch
Integrationgskurse des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge;
Kurse und Maßnahmen im Rahmen des
europäischen Sozialfonds ESF;
- Durchführung von Maßnahmen im
Rahmen der Altenhilfe durch Tätigkeiten,
die der Vorbereitung auf das Alter und die
dem Alter dienen, insbesondere durch
Qualifizierungen und Seminare im Rahmen
der Altenpflege und Altenhilfe;
Qualifizierungen und Seminare im Rahmen
der Pflegestärkungsgesetze l und II für
pflegende Angehörige und ehrenamtlich
Tätige;
- Durchführung von Maßnahmen zur
Förderung der Entwicklungshilfe und der
Völkerverständigung und durch finanzielle
Unterstützung der Sozial- und
Entwicklungshilfe, insbesondere durch
Aus-, Fort- und
Weiterbi!dungsmaßnahmen (Vorträge,
Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und
andere Veranstaltungen wissenschaftlicher
oder belehrender Art) mit dem Verein für
Sozial- und Entwicklungshilfe des
Kolpingwerkes e.V, (SEK eV.);
Durchführung von Maßnahmen im
Rahmen des Mobilitätsprogrammes der
Bundesregierung Mobi-Pro.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Sie darf keine Personen durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, zu diesem
Zweck eigene Tochterunternehmen zu
gründen und sich an anderen Unternehmen
zu beteiligen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2016 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
a)
29.06.2016
Volkmer
4b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Bertoldstraße 55, 79098 Freiburg im
Breisgau
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung eines
§ 9a (Gesellschafterversammlung - innere Ordnung) sowie in
§ 11 (Jahresabschluss) beschlossen.
a)
02.06.2017
Volkmer
5b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Neth-Schell, Bernhard, geb. Neth, Inzlingen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Maler, Marina, Walldürn, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
11.09.2019
Kaufmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.