Beratung, Verwaltung und Beteiligung an Gesellschaften aller Art sowie die Übernahme der persönlichen Haftungen für diese
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank-Horst Klement
Monheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13. Januar 2006, geändert mit Gesellschafterbeschluss vom 24. Juli 2006
Die Gesellschafterversammlung vom 30. April 2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. (1) (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Freitext
Beschlüsse Blatt 6 ff., 20f. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 22 ff. Sonderband
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