Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassenwart und dem ersten Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Verträgen, die den Verein mit mehr als 5.000,-- Euro belasten, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Stephan Mehlhorn
Berlin
274
Ralf Sellin
Berlin
274
Marianne Albrecht
Berlin
274
Dennis Unruh
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2018-03-11
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