Handelsregister · VR 18453
Chronologischer Auszug
Kolonie Dahmshof e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolonie Dahmshof e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer, dem ersten Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter mindestens der erste oder zweite Vorsitzende. Der Vorstand gemäß § 26 BGB ist berechtigt, Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 1.000 DM ohne Genehmigung der Mitgliederversammlung abzuschließen. Zahlungen bis 3.000 DM sind mit Genehmigung des erweiterten Vorstandes und Zahlungen über 3.000 DM sind nur mit Genehmigung der Mitgliederversammlung vorzunehmen. Ausgenommen davon sind Zahlungen an den Bezirksverband, an die Wasserwerke, an die Bewag und sonstige immer wiederkehrende Zahlungen, die für den Erhalt des Vereins notwendig sind, sowie bei Notfällen für einmalige Zahlungen, die durch Reparaturen entstanden sind. Die Aufnahme von Krediten sind prinzipiell nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung zulässig. b) erster Vorsitzender: 1. Marschel, Christel, Berlin erster Kassierer: 2. Palapys, Isolde, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 3. Haidt, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin erster Schriftführer: 4. Schmidt-Hussinger, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 05.04.1998 mit Änderung vom 25.02.2001. | a) 14.07.2006 Beyer b) Satzung Bl. 9-17 Beschluss Bl. 53 |
| 2 | b) Ausgeschieden: 1. Marschel, Christel Ausgeschieden: 4. Schmidt-Hussinger, Martin Änderung zu Nr. 3: Nunmehr erster Vorsitzender: Haidt, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 5. Brandt, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin erster Schriftführer: 6. Wawrzyniak, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 25.07.2006 Robertz | ||
| 3 | b) Nicht mehr erster Kassierer: 2. Palapys, Isolde Erster Kassierer: 7. Schulz, Elke, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 09.05.2007 König | ||
| 4 | b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 5. Brandt, Carsten zweiter Vorsitzender: 8. Schmidt, Ronny, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 27.07.2009 Dambietz | ||
| 5 | b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 8. Schmidt, Ronny zweiter Vorsitzender: 9. Kalisch, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 20.06.2012 Dambietz | ||
| 6 | b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 9. Kalisch, Thomas zweiter Vorsitzender: 10. Panje, Siegbert, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 10.07.2014 Dambietz | ||
| 7 | b) Nicht mehr Erster Kassierer: 7. Schulz, Elke Änderung zu Nr. 10: erster Vorsitzender: Panje, Siegbert, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 3: zweiter Vorsitzender: Haidt, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin erste Kassiererin: 11. Gragert, Silvia, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 24.06.2015 Dambietz | ||
| 8 | b) Nicht mehr erster Schriftführer: 6. Wawrzyniak, Peter erste Schriftführerin: 12. Biolan, Ghiocela, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 17.05.2018 Dambietz | ||
| 9 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer, dem ersten Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter mindestens der erste oder zweite Vorsitzende. Der Vorstand gemäß § 26 BGB ist berechtigt, Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 1.000 Euro ohne Genehmigung der Mitgliederversammlung abzuschließen. Zahlungen bis 3.000 Euro sind mit Genehmigung des erweiterten Vorstandes und Zahlungen über 3.000 Euro sind nur mit Genehmigung der Mitgliederversammlung vorzunehmen. Ausgenommen davon sind Zahlungen an den Bezirksverband, an die Wasserwerke, an die Stromanbieter und sonstige immer wiederkehrende Zahlungen, die für den Erhalt des Vereins notwendig sind, sowie bei Notfällen für einmalige Zahlungen, die durch Reparaturen entstanden sind. Die Aufnahme von Krediten sind prinzipiell nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung zulässig. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederbeiträge), § 8 (Organe des Vereins), § 9 (Der Vorstand), § 10 (Der erweiterte vorstand) und § 13 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 12.05.2020 Dambietz b) Beschluss Bl. 190-193-, 194-195 (196-202) | |
| 10 | b) Nicht mehr erste Kassiererin: 11. Gragert, Silvia Nicht mehr erste Schriftführerin: 12. Biolan, Ghiocela Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 3. Haidt, Peter erste Kassiererin: 13. Gerke, Astrid, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 14. Gragert, Frank Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin erster Schriftführer: 15. Marschel, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 05.07.2022 Ulus |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.