Handelsregister · VR 18453

Chronologischer Auszug

Kolonie Dahmshof e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolonie Dahmshof e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten
Kassierer, dem ersten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter
mindestens der erste oder zweite Vorsitzende.
Der Vorstand gemäß § 26 BGB ist berechtigt, Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 1.000 DM ohne Genehmigung der Mitgliederversammlung abzuschließen. Zahlungen bis 3.000 DM sind mit Genehmigung des erweiterten
Vorstandes und Zahlungen über 3.000 DM sind nur mit
Genehmigung der Mitgliederversammlung vorzunehmen.
Ausgenommen davon sind Zahlungen an den Bezirksverband, an die Wasserwerke, an die Bewag und sonstige immer wiederkehrende Zahlungen, die für den Erhalt des
Vereins notwendig sind, sowie bei Notfällen für einmalige
Zahlungen, die durch Reparaturen entstanden sind.
Die Aufnahme von Krediten sind prinzipiell nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung zulässig.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Marschel, Christel, Berlin
erster Kassierer:

2.
Palapys, Isolde, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:

3.
Haidt, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Schriftführer:

4.
Schmidt-Hussinger, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 05.04.1998 mit Änderung vom 25.02.2001.
a)
14.07.2006
Beyer
b)
Satzung Bl. 9-17
Beschluss Bl. 53
2b)
Ausgeschieden:
1. Marschel, Christel

Ausgeschieden:
4. Schmidt-Hussinger, Martin

Änderung zu Nr. 3:
Nunmehr erster Vorsitzender:
Haidt, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:
5.
Brandt, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Schriftführer:
6.
Wawrzyniak, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
25.07.2006
Robertz
3b)
Nicht mehr erster Kassierer:
2. Palapys, Isolde

Erster Kassierer:
7.
Schulz, Elke, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
09.05.2007
König
4b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
5. Brandt, Carsten

zweiter Vorsitzender:
8.
Schmidt, Ronny, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
27.07.2009
Dambietz
5b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
8. Schmidt, Ronny

zweiter Vorsitzender:
9.
Kalisch, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
20.06.2012
Dambietz
6b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
9. Kalisch, Thomas

zweiter Vorsitzender:
10.
Panje, Siegbert, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
10.07.2014
Dambietz
7b)
Nicht mehr Erster Kassierer:
7. Schulz, Elke

Änderung zu Nr. 10:
erster Vorsitzender:
Panje, Siegbert, *XX.XX.XXXX, Berlin
Änderung zu Nr. 3:
zweiter Vorsitzender:
Haidt, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin

erste Kassiererin:
11.
Gragert, Silvia, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
24.06.2015
Dambietz
8b)
Nicht mehr erster Schriftführer:
6. Wawrzyniak, Peter

erste Schriftführerin:
12.
Biolan, Ghiocela, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
17.05.2018
Dambietz
9a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten
Kassierer, dem ersten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter
mindestens der erste oder zweite Vorsitzende.
Der Vorstand gemäß § 26 BGB ist berechtigt, Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 1.000 Euro ohne Genehmigung der Mitgliederversammlung abzuschließen. Zahlungen bis 3.000 Euro sind mit Genehmigung des erweiterten
Vorstandes und Zahlungen über 3.000 Euro sind nur mit
Genehmigung der Mitgliederversammlung vorzunehmen.
Ausgenommen davon sind Zahlungen an den Bezirksverband, an die Wasserwerke, an die Stromanbieter und sonstige immer wiederkehrende Zahlungen, die für den Erhalt
des Vereins notwendig sind, sowie bei Notfällen für einmalige Zahlungen, die durch Reparaturen entstanden sind.
Die Aufnahme von Krediten sind prinzipiell nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung zulässig.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2020 hat
die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederbeiträge), § 8 (Organe des Vereins), § 9 (Der Vorstand), § 10 (Der erweiterte vorstand) und § 13
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
12.05.2020
Dambietz
b)
Beschluss
Bl. 190-193-,
194-195
(196-202)
10b)
Nicht mehr erste Kassiererin:
11. Gragert, Silvia

Nicht mehr erste Schriftführerin:
12. Biolan, Ghiocela

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
3. Haidt, Peter

erste Kassiererin:
13.
Gerke, Astrid, *XX.XX.XXXX, Berlin
zweiter Vorsitzender:
14.
Gragert, Frank Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Schriftführer:
15.
Marschel, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
05.07.2022
Ulus

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.