Handelsregister · GnR 354
Chronologischer Auszug
Kollektivwarenhandel Marburg eG · Amtsgericht Marburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kollektivwarenhandel Marburg eG b) Marburg c) Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Versorgung der VerbraucherInnen mit ökologischen Produkten unter besonderer Berücksichtigung regionaler Produktions- und Lieferketten und fair gehandelter Produkte. b) die Genossenschaft leistet darüber hinaus VerbraucherInnenschutz und beratung zum Thema Nachhaltigkeit/fairer Handel und ermöglicht einen direkten Kontakt zwischen Erzeugerlnnen und VerbraucherInnen. c) die Mitglieder haben die Möglichkeit, das Sortiment und die Ausrichtung des Ladens aktiv mitzugestalten, sofern dies den grundlegenden Prinzipien der Kollektivwarenhandel Marburg eG nicht widerspricht. Diese sind: - Nachhaltigkeit, Regionalität und Fairness bezüglich der Produktion und des Vertriebs der angebotenen Waren; - Hierarchiefreiheit und Antifaschismus; - Kooperation wird anstelle von Konkurrenz als grundlegende Handlungsmaxime betrachtet. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Zweigniederlassungen und Beteiligungen sind nur zulässig, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient. | Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. | a) Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsmitgliedern kann die Befugnis erteilt werden, bei allen Rechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Alternative 2 BGB). b) Vorstandsmitglied: Haberland, Tobias, Marburg, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Horneber, Anna Christiane, Marburg, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Verhaal, Katharina Anna, Marburg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 06.01.2022 mit Änderung vom 07.07.2022 | a) 30.05.2023 Grün b) Fall 1 | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Horneber, Anna Christiane, Marburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als: Vorstandsmitglied: Dönges, Johanna, Cölbe, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Cimbora, Julia, Marburg, *XX.XX.XXXX | a) 19.06.2024 Unzeitig b) Fall 2 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.