Handelsregister · HRB 4947

Registerinformationen

Kohli Polymers GmbH · Amtsgericht Bonn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kohli Polymers GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Bonn
Geschäftsanschrift
Rolandstraße 1-3, 53179 Bonn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 4947
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
29.03.2010
Abrufstand
04.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Primär- und Sekundär-Rohstoffen sowie Halbzeugen chemischer Herkunft

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Ravi Kumar Kohli

Bonn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Bhagwan Kohli

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 24.08.1989
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2004 hat weiter beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 35,40 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 9 (Stimmenanteile) zu ändern.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 27.09.1989
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 6 - 8 Sonderband
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.07.2002.
  • Beschluss Blatt 25-27R Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 29-31 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.