Handelsregister · HRB 3900

Registerinformationen

Kohler-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kohler-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Stuttgart
Geschäftsanschrift
Hauptmannsreute 127, 70193 Stuttgart

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 3900
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
04.06.2018
Abrufstand
26.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Verwaltung von Vermögensgegenständen aller Art (ausgenommen die nach dem Gesetzt über das Kreditwesen genehmigungsbedürftigen Geschäfte) sowie die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Karl Kohler Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Ditzingen als persönlich haftender Gesellschafter.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Michael Kohler

Stuttgart

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Uwe Kurt Schif

Alfdorf

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 31.10.1969 zuletzt geändert am 05.07.1984
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2010 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.12.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 06.11.1969
  • Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 24/28

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.