Handelsregister · VR 240328
Chronologischer Auszug
Köstitzer Kirmesverein 1995 e.V. · Amtsgericht Pößneck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Köstitzer Kirmesverein 1995 e.V. b) Pößneck, OT Köstitz | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 50.000,00 DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Vorsitzender: Schmidt, Ricardo, Pößneck, *XX.XX.XXXX Stellvertreterin: Pavel-Kriebel, Peggy, Pößneck, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 10.11.1995 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 23.04.2004. | a) 04.07.2013 Reinhardt b) Tag der ersten Eintragung: 18.11.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 2.500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Zweck des Vereins), 7 (Vorstand des Vereins) und 9 (Auflösung und Zweckänderung) der Satzung beschlossen. | a) 25.09.2014 Weiß b) Satzung Bl. 85-88 SB | |
| 3 | b) Bestellt: Stellvertreter: Blöthner, Volker, Pößneck, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Stellvertreterin: Pavel-Kriebel, Peggy, Pößneck, *XX.XX.XXXX | a) 12.09.2016 Weiß | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2018 hat die Änderung der §§ 5 (Organe des Vereins) und 7 (Vorstand des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 02.07.2018 Weiß b) Satzung Bl. 106-109 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.