Verwaltung eigenen Vermögens und eigener Gesellschaftsbeteiligungen sowie Übernahme zentraler Verwaltungsaufgaben und Funktionen für Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heike Kössinger
Schierling
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.07.1999
Die Hauptversammlung vom 06.09.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.10.2025 hat die Änderung des § 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung nach §§ 190 ff, 214 ff UmwG der Norbert Kössinger KG in Schierling (AG Regensburg HRA 4477) gemäß Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 17. Juli 1999 mit Nachtrag vom 05. August 1999.
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.08.2018 sowie Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 06.09.2018 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 06.09.2018 Teile des Vermögens auf die Kössinger Betriebs AG & Co. KG (künftig: Kössinger AG & Co. KG) mit dem Sitz in Schierling (Amtsgericht Regensburg HRA 9802) übertragen.
Unternehmensvertrag
Die Gründer haben dem Fortbestehen des Vertrages vom 15.01. und 16.01.1995 über die Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft Bayerns mbH, München an der formwechselnden Norbert Kössinger KG, Schierling als Teilgewinnabführungsvertrag gem. § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG mit Beschluß vom 17. Juli 1999 zugestimmt. Es ist neben einer Garantieprovision und einmaligen Gebühren eine feste Vergütung von jährlich 6 % und eine Gewinnbeteiligung in Höhe von jährlich 2 % ihrer jeweiligen Einlage abzuführen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.11.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 19 ff. SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.