das Erbringen von kaufmännischen und anderen Dienstleistungen wie lT Services, zentrale Einkaufsleistungen und andere. Diese Leistungen sollen sowohl für die KÖNIGSTEINER AGENTUR GmbH, ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften als auch für Drittfirmen erbracht werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Nils Wagener
Berlin
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.09.1993
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 24.435,41 EUR erhöht.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.09.2006.
Tag der ersten Eintragung: 12.10.1993
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 5/9
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2026 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.07.2026 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KÖNIGSTEINER GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 15722) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.