Handelsregister · HRB 272424

Chronologischer Auszug

Königreich der Süßigkeiten 3 GmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Königreich der Süßigkeiten 3 GmbH

b)
München
Geschäftsanschrift:
Hohenzollernring 57, c/o Königreich der
Süßigkeiten KOS GmbH, 50672 Köln

c)
Einzelhandel mit Süßigkeiten aller Art sowie
sämtliche damit in Zusammenhang
stehende Dienstleistungen.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Karraß, Jan Dietmar, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2022.
a)
11.01.2022
Gleisl
2b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Manders, Chase James Bailey Earl, London /
Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Karraß, Jan Dietmar, München, *XX.XX.XXXX
a)
23.03.2022
Straßer
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Köln vom 04.12.2023 (Az. 70f IN 203/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
03.01.2024
Kern

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.