Die Herstellung und der Vertrieb von Gebrauchsporzellan aller Art; außerdem der Handel mit keramischen Erzeugnissen und mit diese ergänzenden Waren.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gerd König
Thiersheim
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und zwar auch für den Fall, dass alle Geschäftsanteile dem jeweiligen Geschäftsführer allein oder ihm und der GmbH gehören. Geschäftsführer(in)
Ronald Skalei
Thiersheim
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Renate Schörner
Wunsiedel
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Entstanden durch Umwandlung des bisher unter der Firma " Bernhard König " in Thiersheim betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens. Gesellschaftsvertrag vom 15.11.1990 zuletzt geändert am 04.06.1996
Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 144.354,06 EUR auf 400.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 10 Abs. 6 (Stimmrecht), 11 Abs. 1 lit. h (Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte) und 15 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.12.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 176 SB;
Beschluss Bl. 252 SB; neue Satzung Bl. 256 SB;
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