Ist die Entwicklung von Lager- und Transporteinrichtungen sowie der Handel mit diesen Gegenständen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Unternehmenstyp unmittelbar oder mittelbar dienenden Geschäfte zu tätigen, soweit sie öffentlich rechtlich erlaubnisfrei sind.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Helmut Bork
Neulußheim
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Gerhard Schufferth
Worms
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 107 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 102 ff. Sonderband
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1984 zuletzt geändert am 12.08.1997
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.