Handelsregister · GnR 668

Chronologischer Auszug

Kölner Wohnungsgenossenschaft eG · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GWG Köln-Nord Gemeinnützige
Wohnungsgenossenschaft Köln-Nord
eG.

b)
Köln

c)
Zweck und vorrangige Aufgabe der
Genossenschaft ist die Förderung ihrer
Mitglieder durch eine gute, sichere und
sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung.

Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen,
Beteiligungen sind zulässig.
Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte
nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
der Satzung. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen.
Genossenschaft mit
beschränkter Nachschußpflicht.
Die Beteiligung mit weiteren
Geschäftsanteilen ist zulässig.
Betrag der Geschäftsanteile:
300,00 DM. Durch die
Beteiligung mit weiteren
Geschäftsanteilen tritt eine
Erhöhung der Haftsumme nicht
ein.

Nachschußpflicht beschränkt auf
die Haftsumme vom 1.200,00
DM.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Thoms, Heino, Bankkaufmann,
Aachen
Vorstand:
Schneider, Hans,
Automobilverkäufer, Köln
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Hullmann, Willi, Wohnungswirt, Köln
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 12.08.1920, zuletzt geändert am
25.04.1995.

b)
Bekanntmachungen werden mit Ausnahme
der Einladung zur Vertreterversammlung (§ 32
Abs. 1) und solcher Bekanntmachungen, die
die Wahl zur Vertreterversammlung (§ 6 Abs.
2 der Wahlordnung) betreffen, in der
Zeitschrift "Die Wohnungswirtschaft"
veröffentlicht.

Bekanntmachungen werden unter der Firma
der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind
von zwei Vorstandsmitgliedern oder von
einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen zu unterzeichnen.

Bekanntmachungen des Aufsichtsrates
werden unter Nennung des Aufsichtsrats vom
Vorsitzenden und bei Verhinderung von
seinem Stellvetreter unterzeichnet.
a)
27.06.2001
Larscheid

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.10.1920
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
27.06.2001.
2Der Geschäftsanteil beträgt
155,00 EUR.
Nachschußpflicht beschränkt auf
die Haftsumme von 620,00
EUR.
Durch die Beteiligung mit
weiteren Geschäftsanteilen tritt
eine Erhöhung der Haftsumme
nicht ein.
a)
Die Vertreterversammlung vom 10. Mai 2001
hat eine Änderung des Status in §§ 17(1)
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben),
19(1) (Haftung/Nachschußpflicht), 17(3)
2.Satz (ersatzlos gestrichen), 17(4) 3. Satz
(ersatzlos gestrichen) beschlossen.
a)
29.06.2001
Großbach
b)
Beschluß Bl. 838ff Sdb.
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schneider, Hans, Automobilverkäufer,
Köln

Nach Änderung des Wohnsitzes
Vorstand:
Thoms, Heino, Bankkaufmann,
Pulheim-Brauweiler
Neu:
Vorstand:
Hullmann, Willi, Köln, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Hullmann, Willi, Wohnungswirt, Köln
a)
06.10.2003
Osterhammel
4a)
Die Vertreterversammlung vom 11.05.2005
hat eine Änderung des Statuts in § 28 n
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen.
a)
01.09.2005
Richter

b)
Beschluss Bl.897-890 Sdb.
5a)
Nach Namensänderung:
Kölner Wohnungsgenossenschaft eG

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.

Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

Beteiligungen sind zulässig.

Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs
auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Keine Nachschusspflicht.b)
Nach Ergänzung von Amts wegen:
Vorstand:
Thoms, Heino, Pulheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederlversammlung vom 14.05.2008
hat eine Neufassung der Satzung und mit ihr
die Namensänderung beschlossen.
a)
02.06.2008
Richter

b)
Geburtsdatum des Vorstands
wurde von Amts wegen
ergänzt.
6a)
Die Vertreterversammlung vom 11.05.2011
hat eine Änderung der Satzung in §§ 28
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat) und 44
(Prüfung) beschlossen.
a)
26.05.2011
Reimer
7b)
Nicht mehr
Vorstand:
Thoms, Heino, Pulheim, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Schade, Peter, Leverkusen,
*XX.XX.XXXX
a)
03.06.2016
Müller
8a)
Die Vertreterversammlung vom 14.05.2019
hat eine Änderung der Satzung in § 24
(Aufsichtsrat) beschlossen.
a)
16.07.2019
Haase
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hullmann, Willi, Köln, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Moossen, Christoph,
Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX
a)
07.04.2020
Großkelwing
10c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von § 1 Abs. 2
Genossenschaftsgesetz übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs
auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vortand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
b)
Nach Änderung der
Vertretungsbefugnis weiterhin:
Vorstand:
Schade, Peter, Leverkusen,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Nach Änderung der
Vertretungsbefugnis weiterhin:
Vorstand:
Moossen, Christoph,
Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 16.06.2021
hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft), § 4
(Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld),
§ 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (
Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11
(Ausschließung eines Mitgliedes), § 12
(Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der
Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der
Mitglieder), § 15 (Überlassung von
Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), §
17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung
weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22
(Leitung und Vertretung der Genossenschaft),
§ 23 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), §
26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), §
27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstandsmitgliedern), § 31
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der
Vertreter), § 33 (Einberufung der
Vetreterversammlung), § 34 (Leitung der
Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung), § 36
(Mehrheitserfordernisse), § 40 (Rücklagen), §
41 (Gewinnverwendung), § 43
(Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung), § 45
(Auflösung) sowie die Einfügung eines neuen
§ 30 a (Rechtsgeschäfte mit
Aufsichtsratsmitgliedern) beschlossen.
a)
16.09.2021
Müller
11Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Befugnis im Namen der
Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Klein, Thomas, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
23.03.2023
Müller

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.