Handelsregister · VR 16607
Chronologischer Auszug
Kölner Speed Badminton Verein 2010 e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kölner Speed Badminton Verein 2010 e.V. b) Köln | a) Die beiden Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EURO sowie jeglicher Art von Grundstücksgeschäften verpflichtet ist, die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit einzuholen. b) Vorstand: Gleser, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX Vorstand: Feith, Christoph, Köln, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 14.07.2010 und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2010 geändert in § 18.2 und 18.3 (Mitgliederversammlung). | a) 10.12.2010 Kutz b) Satzung Blatt 9-18 des Sonderbandes Beschluss Bl. 19 des Sonderbandes Satzung Blatt 22 - 31 des Sonderbandes |
| 2 | a) Die beiden Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 700,00 EURO sowie jeglicher Art von Grundstücksgeschäften verpflichtet ist, die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit einzuholen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.08.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Durch Vorstandsbeschluss vom 17.11.2012 wurde die neugefasste Satzung geändert in § 17.2 (Vorstand gem. § 26 BGB) und in § 23.5 (Auflösung des Vereins und Vermögensanfall). | a) 10.12.2012 Odenthal b) Beschluss nebst Satzungsneufassung Bl. 34-40 Sdb. Änderungsbeschluss Bl. 42-43 Sdb.; Wortlaut der Satzung Bl. 44-48 Sdb. | |
| 3 | a) Die beiden Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 700,00 EURO sowie jeglicher Art von Grundstücksgeschäften verpflichtet ist, die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit einzuholen. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 21 Punkt 2 (Satzungsänderungen) beschlossen. Ferner wurde die Ergänzung der Satzung in § 17 um Punkt 6 (Vorstand gem. § 26 BGB) beschlossen. | a) 16.05.2013 Wulff b) Beschluss Blatt 50-54 des Sonderbandes Wortlaut der Satzung Blatt 55 - 64 des Sonderbandes | |
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Gleser, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Feith, Christoph, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Stemme, Sascha, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Diallo, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 29.12.2015 Großkelwing | ||
| 5 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Bestellt als Vorstand: Diallo, Boubacar, Köln, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 21.12.2016 Großkelwing b) Beschluss nebst Satzungsneufassung Bl. 81-86 Sdb. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.