Handelsregister · VR 16607

Chronologischer Auszug

Kölner Speed Badminton Verein 2010 e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kölner Speed Badminton Verein 2010 e.V.

b)
Köln
a)
Die beiden Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er bei
Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EURO sowie
jeglicher Art von Grundstücksgeschäften verpflichtet ist,
die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit einzuholen.

b)
Vorstand:
Gleser, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Feith, Christoph, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 14.07.2010 und durch Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 21.11.2010 geändert in § 18.2 und 18.3 (Mitgliederversammlung).
a)
10.12.2010
Kutz

b)
Satzung Blatt 9-18 des
Sonderbandes

Beschluss Bl. 19 des
Sonderbandes
Satzung Blatt 22 - 31 des
Sonderbandes
2a)
Die beiden Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er bei
Rechtsgeschäften von mehr als 700,00 EURO sowie
jeglicher Art von Grundstücksgeschäften verpflichtet ist,
die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit einzuholen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.08.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Durch Vorstandsbeschluss vom 17.11.2012 wurde die neugefasste Satzung geändert in §
17.2 (Vorstand gem. § 26 BGB) und in § 23.5 (Auflösung des Vereins und
Vermögensanfall).
a)
10.12.2012
Odenthal

b)
Beschluss nebst
Satzungsneufassung Bl. 34-40
Sdb.
Änderungsbeschluss Bl. 42-43
Sdb.; Wortlaut der Satzung Bl.
44-48 Sdb.
3a)
Die beiden Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er bei
Rechtsgeschäften von mehr als 700,00 EURO sowie
jeglicher Art von Grundstücksgeschäften verpflichtet ist,
die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit einzuholen.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des
Vereins mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 21 Punkt 2
(Satzungsänderungen) beschlossen.
Ferner wurde die Ergänzung der Satzung in § 17 um Punkt 6 (Vorstand gem. § 26 BGB)
beschlossen.
a)
16.05.2013
Wulff

b)
Beschluss Blatt 50-54 des
Sonderbandes

Wortlaut der Satzung Blatt 55 -
64 des Sonderbandes
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gleser, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Feith, Christoph, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Stemme, Sascha, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Diallo, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
29.12.2015
Großkelwing
5a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Bestellt als
Vorstand:
Diallo, Boubacar, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
21.12.2016
Großkelwing

b)
Beschluss nebst
Satzungsneufassung Bl. 81-86
Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.