Kölner Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit i. L.
Rechtsform
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Sitz
Köln
Geschäftsanschrift
Max-Planck-Straße 39, 50858 Köln
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 38301
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
04.11.2025
Abrufstand
12.02.2026
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
die vorhandenen Verträge der Mitglieder bis zur Beendigung vertragsgemäß fortzuführen und durch die hierzu erforderliche Beratung die Vorsorge sicherzustellen; die Verwaltung weiterer Versorgungseinrichtungen ist möglich.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Versicherungsverein wird durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder einen Liquidator mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Olaf Jens Keese
Hamburg
Liquidator(in)
Robert Müller
Friedberg
Prokurist(in)
Tim Sebastian Kaiser
Köln
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Liquidator: Prokurist(in)
Andrej Cepuran
Pulheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Liquidator:
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.02.2002
Der Geschäftsbetrieb ist am 10.04.2002 erlaubt worden.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.06.2005 sind §§ 8 (Vertreterversammlung), 11 (Leitung der Vertreterversammlung), 12 (Aufsichtsrat), 16 (Augaben des Vorstandes) und 17 (Gründungsstock) geändert.
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 31.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitglieder) Abs. 1, § 17 (Gründungsstock) Abs.1 Satz 1 - Anhebung auf nunmehr 3.200.000,- Euro - , § 20 (Sanierungsklausel) Abs. 5 beschlossen. Es wurde ein neuer § 21 (Änderungen der AVB) eingefügt. Der bisherige § 21 wird § 22. Vor § 21 wurde in die Satzung die Überschrift " IV. Sonstiges" eingefügt. Durch Beschluss der drei Aufsichtsratsmitglieder vom 13., 14. und 19.7.2006 wurde § 3 (Mitglieder) Abs. 1 erneut geändert.
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 13.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Die Mitglieder) Abs. 1 beschlossen.
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 18.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Bekanntmachungen) Abs. 4, § 2 (Zweck des Versicherungsvereins), § 5 (Ende der Mitgliedschaft) Abs. 2, § 6 (Rechte und Pflichten des Mitgliedes) Abs. 6, § 9 (Aufgaben der Vertreterversammlung) Abs. 2, § 11 (Leitung der Vertreterversammlung) Abs. 2, § 13 (Aufgaben des Aufsichtsrates) Abs. 4 und 6, § 16 (Aufgaben des Vorstandes) Abs. 3 und 5, § 17 (Gründungsstock) Abs. 1 und § 20 (Überschussbeteiligung) Abs. 3,4 und 5 beschlossen.
Der Gründungsstock betragt nunmehr EUR 4.400.000,00.
Der Gründungsstock beträgt nunmehr EUR 4.800.000,00.
Die Vertreterversammlung vom 08.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Der Aufsichtsrat) und § 20 (Die Überschussbeteiligung) beschlossen.
Der Gründungsstock beträgt nunmehr EUR 5.400.000,00.
Der Gründungsstock beträgt nunmehr EUR 6.000.000,00.
Die Vertreterversammlung vom 22.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Die Aufgaben des Aufsichtsrates), § 15 (Der Vorstand), § 16 (Die Aufgaben des Vorstandes) und § 20 (Die Überschussbeteiligung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 20.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 8 Nr. 3 (Die Vertreterversammlung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 16.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 Satz 1 (Das Ende der Mitgliedschaft), § 8 Abs. 1, 3 und 4 (Die Vertreterversammlung), § 9 Abs. 2 (Die Aufgaben der Vertreterversammlung), § 10 Abs. 2 (Das Beschlussverfahren der Vertreterversammlung), § 11 (Die Leitung der Vertreterversammlung), § 12 Abs. 1, 2, 3, 4 (neu Abs. 3), 5 (neu Abs. 4) und 6 (neu Abs. 5) (Der Aufsichtsrat), § 13 Abs. 1, 3, 4, 6 und 7 (Die Aufgaben des Aufsichtsrates), § 14 Abs. 1, 2 und 3 (Der Vorsitz des Aufsichtsrates und das Beschlussverfahren), § 15 Abs. 1, 2 und 3 (Der Vorstand), § 16 Abs. 2 (Die Aufgaben des Vorstandes) und § 18 (Das Vermögen) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 1.7.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Der Verein), § 2 (Der Zweck des Versicherungsvereins), § 3 (Die Mitglieder), § 4 (Die Mitgliedschaft), § 5 (Das Ende der Mitgliedschaft), § 7 (Die Organe des Versicherungsvereins), § 8 (Die Vertreterversammlung), § 9 (Die Aufgaben der Vertreterversammlung), § 10 (Das Beschlussverfahren der Vertreterversammlung), § 11 (Die Leitung der Vertreterversammlung), § 12 (Der Aufsichtsrat), § 13 (Die Aufgaben des Aufsichtsrats), § 14 (Der Vorsitz des Aufsichtsrats und das Beschlussverfahren), § 15 (Die Liquidatoren), § 16 (Die Aufgaben der Liquidatoren), § 18 (Das Vermögen), § 19 (Der Jahresabschluss) und § 20 (Die Überschussbeteiligung) beschlossen. § 22 (Die Auflösung) wurde ersatzlos gestrichen.
Die Vertreterversammlung vom 30.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Die Aufgaben der Vertreterversammlung) sowie § 13 (Die Aufgaben des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 11.06.2025 hat die Änderung der Satzung in §§ 8 Ziffer 6 (Die Vertreterversammlung), 10 Ziffer 1 (Das Beschlussverfahren der Vertreterversammlung) und 20 Ziffer 2 (Die Überschussbeteiligung) beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 11 ff. Sdb.; Beschluss Bl. 9 f. Sdb.
Beschluss Bl. 41 ff. Sdb.
Beschluss Bl. 67 ff. Sdb.
lfd. Nr. 3 Spalte 3 und Spalte 6 von Amts wegen berichtigt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Gemäß § 304 Abs. 6 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der Kölner Pensionskasse VVaG angezeigt. Der Verwaltungsakt ist mit Ablauf des 31.12.2020 bestandskräftig geworden.
Insolvenz
Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.