Handelsregister · GnR 644
Chronologischer Auszug
Köln-Lindenthaler Wohnungsgenossenschaft eG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Köln-Lindenthaler Wohnungsgenossenschaft e.G. b) Köln c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. | Auf 2.000,00 DM (Haftsumme) beschränkte Nachschusspflicht. Bei Beteiligungen mit weiteren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung nicht ein. | a) Der Vorstand besteht mindestens aus zwei Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. b) Vorstand: Zimmermann, Helmut, Kaufmann, Weilerswist Vorstand: Blatz, Karl Jürgen, Hauptsachbearbeiter, Köln | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 03.10.1931, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.06.1995 geändert. b) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladung zur Mitgliederversammlung unter der Firma der Genossenschaft in zwei Kölner Tageszeitungen veröffentlicht. Sind Bekanntmachungen in diesen Blättern nicht zu erreichen, so erfolgen sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt, bis ein anderes Blatt bestimmt ist. Vom Aufsichtsrat ausgehende Bekanntmachungen werden unter Nennung desselben vom Vorsitzer oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. | a) 27.08.2001 Demir b) Tag der ersten Eintragung 31.07.1935 Statut Bl. 341 - 360 Sdb. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.08.2001. | |
| 2 | Auf 1.500,--Euro (Haftsumme) beschränkte Nachschusspflicht. Bei Beteiligungen mit weiteren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung nicht ein. | a) Durch Beschluss der Generalversammlung vom 27.06.2001 ist das Statut neugefasst. b) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladung zur Mitgliederversammlung unter der Firma der Genossenschaft im Kölner Stadtanzeiger und in der Kölnischen Rundschau veröffentlicht. Sind Bekanntmachungen in diesen Blättern nicht zu erreichen, so erfolgen sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt, bis ein anderes Blatt bestimmt ist. Vom Aufsichtsrat ausgehende Bekanntmachungen werden unter Nennung desselben vom Vorsitzer oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. | a) 16.10.2001 Arnold b) Beschluss Bl. 369ff Sdb. | |||
| 3 | b) Bestellt als Vorstand: Bongartz, Günter, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 22.05.2003 Arnold | ||||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Blatz, Karl Jürgen, Hauptsachbearbeiter, Köln | a) 04.02.2004 Arnold | ||||
| 5 | a) Nach Änderung der Schreibweise: Köln-Lindenthaler Wohnungsgenossenschaft eG c) Nach Vervollständigung der bisherigen Eintragung: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | a) Die Generalversammlung vom 13.08.2008 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.11.2008 Arnold | |||
| 6 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Rinn, Barbara, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Bauer, Günther, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Bongartz, Günter, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 25.02.2013 Möhn | ||||
| 7 | b) Nach Namensänderung (vormals Rinn) nunmehr Vorstand: Dr. Rinn-Kupka, Barbara, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schweda, Paul, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 07.10.2015 Möhn | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Zimmermann, Helmut, Kaufmann, Weilerswist | a) 10.02.2016 Möhn | ||||
| 9 | b) Bestellt als Vorstand: Fell, Cornelius, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 06.02.2018 Müller | ||||
| 10 | b) Nicht mehr Vorstand: Bauer, Günther, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Dr. Rinn-Kupka, Barbara, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 15.03.2018 Müller | ||||
| 11 | a) Die Generalversammlung vom 29.10.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 01.03.2021 Acker | ||||
| 12 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorranging durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Die Nachschusspflicht ist ausgeschlossen. | a) 15.09.2021 Müller b) Eintragung lfd. Nr. 11 von Amts wegen ergänzt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.