Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Elektromotoren und elektrischen Antriebssystemen sowie Handel mit gleichartigen Artikeln anderer Hersteller
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Olaf Kämmerling
Haigerloch
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Gerrit Kocherscheidt
Walldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2001 mit Nachtrag vom 10.12.2001.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 19 (Bekanntmachung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.11.2006.
Tag der ersten Eintragung: 18.12.2001
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 33 ff.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KOCO automotive GmbH", Dauchingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 709880) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.