Handelsregister · HRB 109289
Chronologischer Auszug
Koch-Immobilien und Besitz GmbH · Amtsgericht Jena
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Koch-Immobilien und Besitz GmbH b) Sprötau c) der Erwerb und die Vermarktung der früheren NVA-Liegenschaft in Sprötau | 51.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Kempel, Thomas, Sömmerda, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.11.1996 | a) 27.06.2006 Dittkrist b) Tag der ersten Eintragung: 20.02.1997. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 9 SB. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: An der Chaussee 1, 99610 Sprötau c) Verwaltung von Immobilien, Land- und Forstwirtschaftliche Tätigkeit, Gastronomieund Hotelbetrieb, Holz- und Getränkehandel. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 06.06.2014 Kirchner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.