Handelsregister · HRB 220070
Chronologischer Auszug
Kobold Time GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kobold Time UG (haftungsbeschränkt) b) Berlin Geschäftsanschrift: Plantagenstraße 10, 13347 Berlin c) Die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Wartung von Uhrengehäusen, anderer Uhrenkomponenten sowie von Uhren. | 300,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Kobold, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 12.08.2020 | a) 13.08.2020 Dr. Lehmann | |
| 2 | a) Kobold Time GmbH | 25.000,00 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.11.2020 ist das Stammkapital um 24.700,00 EUR auf 25.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffern 1 (Firma) und 3 (Stammkapital). | a) 10.11.2020 Melchior | ||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: c/o Michael Kobold, Willibald-Alexis-Straße 18, 10965 Berlin | a) 17.12.2021 Reiner | ||||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 22.03.2023 (AZ: 36k IN 7039/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 29.03.2023 Strohm | ||||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 16.05.2023 (AZ: 36k IN 7039/22) aufgehoben. | a) 24.05.2023 Reiner | ||||
| 6 | b) Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 28.06.2023 AZ: 36k IN 7039/22) Von Amts wegen eingetragen. | a) 17.08.2023 Reiner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.