Handelsregister · HRB 3792 FL
Historischer Auszug
Knutzen Beteiligungs GmbH · Amtsgericht Flensburg
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Zehner
Tausender
Hunderter
=
IHRB
3792.
Vorstand
Personlich
haftende
Gesellschafter/in
Prokura
Grund-
oder
St
kapital
ep:
a
an
Vs
a
Geschäftsführer/in
Rechtsverhältnisse
un
aa
nercfagune
Abwickler/in
„1
b)
Bemerkungen
1
a)
Knutzen
Teppichhäuser,
Hürup
50.000,--
a)
Peter
Knutzen,
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
17.03.1999
GmbH
DM
geb.
Satzung
vom
23.10.1998.
20.05.1966,
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom,30.12.1998
ist
die
Sat-
.
b)
Hürup
Hürup,
zung
in
8
1
(Firma
und
Sitz),
$
2-fGegenstand
des
Unter-
b)
Klaus
Knutzen,
nehmens)
und
$
4
(Stammkasjital)
geändert
und
der
Sitz
der
b)
Beschluß
._c)
der
Erwerb
und
die
Verwaltung
von.
geb.
Gesellschaft
von
Norderfriedrichskoog
nach
Hürup
verlegt
Bl.
26-27
Scdb.
Beteiligungen
sowie
die
Übernah-
08.1
1.1968,
worden.
Neufassung
me
der
persönlichen
Haftung
und
rup,
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
ist
er
einzelvertre-
der
Satzung
der
Geschäftsführung
bei
Handels-
c)
Hauke
Knutzen,
tungsbefugt.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
ver-
Bl.
28-37
gesellschaften,
insbesondere
die
geb.
teten
zwafgemeinsam
oder
ein
Geschäftsführer
in
Gemein-
Beteiligung
als
persönlich
haftende
31.12.197
schaft
it
einem
Prokuristen
die
Gesellschaft.
Bisher
AG
Husum
geschäftsführende
Gesellschafterin
Hürup.
Deri'Geschäftsführern
kann
Einzelvertretungsbefugnis
erteilt
|.
HRB
1244
an
der
Knutzen
Teppichhäuser
___
Alrerden.
GmbH
&
Co.
KG,
die
die
Vermie-
Die
Geschäftsführer
sind
berechtigt,
die
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bei
tung
und
Verpachtung
von
Grund-
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
vermögen
und
sämtliche
damit
im
Dritten
zu
vertreten.
Zusammenhang
stehenden
Ge-
Gerd
Hansen
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
schäfte
zum
Gegenstand
hat.
Peter
Knutzen,
Klaus
Knutzen
und
Hauke
Knutzen
sind
zu
Die
Gesellschaft
betreibt
keine
Geschäftsführern
bestellt.
erlaubnispflichtigen
Bauträgerge-
Die
neuen
Geschäftsführer
sind
jeweils
stets
einzelvertre-
schäfte.
Sie
übt
keine
Tätigkeit
_
tungsbefugt.
„gem.
$.
34
c
GeWO
aus.
Sie
darf
im
übrigen
alle
anderen
Maßnah-
men
treffen,
die
den
Gesellschafts-
zweck
zu
fördern
geeignet
sind.
Die
Gesellschaft
kann
andere
Unternehmen
gründen,
erwerben,
sich
an
ihnen
beteiligen,
Zweig-
niederlasssungen
im
In-
und
Aus-
.
land
errichten
sowie
Organschafts-
verhältnisse,
sei
es
als
Ober-
oder
‚Untergesellschaft,
eingehen.
<<)
2
|
Der
Erwerb
und
die
Verwaltung
von
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
17.41.1999
ist
die
Sat-
a)
24.11.1999
Beteiligungen
sowie
die
Übernahm
zung
in
$
2
(Gegenstand
des
Unternehm&ns)
geändert
wor-
der
persönlichen
Haftung
und
der'Ge-
den.
SCH
N
"schäftsführung
bei
Handelsassell-
schaften,
insbesondere
die
B
Beteili-
b)
Beschluß
gung
als
persönlich
haflende
Gesell-
Br
42-45
SB
schafterin
an
der
häuser,
Hürup-&mbH
&
Co.
Komman-
>
Neufassung
ditgesellsetiäft,
die
den
Groß-
und
7
Satzung
Einzejrendel
mit
Waren
aller
Art,
ins-
Bl.
46-51
SB
besöndere
Heimtextilien,
Möbel
und
„Baustoffe
und
sämtliche
damit
im
Zu-
A
‚sammenhang
stehenden
Geschäfte
RS
137-Karteiblatt
HR
B
(6/92)
Fortsetzung
Rückseite
(eersnsemntntendemenn
dom
En
an
none
meter
Grund-
oder
Stammkapital
DM
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von
Blatt
Vorstand
Personlich
haftende
Gesellschafter/in
Geschäftsführer/in
Abwickler/in
me
ment
re
taste
rei
erh
Prokura
Rechtsverhältnisse
je
HRB
3792
a)
ag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
zum
Gegenstand
hat.
Die
Gesell-
‚schaft
kann
im
übrigen
alle
Maßnah-
men
treffen,
die
den
Gesellschafts-
zweck
zu
fördern
geeignet
sind.
Die
Gesellschaft
kann
andere
Unterneh-
men
gründen,
erwerben,
sich
an
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beteiligen,
Zweigniederlassungen
im
In-
und
Ausland
errichten
sowie
Or-_
ganschaftsverhältnisse,
sei
es
als
Ober-
oder
Untergesellschaft,
einge-
hen.
Ausgenommen
sind
jedoch
sol-
che
Tätigkeiten,
die
einer
staatlichen
‚Genehmigung
bedürfen.
.
+
3
6
4
7
a)
Knutzen
Beteiligungs
GmbH
c)
Der
Erwerb
und
die
Verwaltung
von
Beteiligungen
sowie
die
Übernah-
me
der
persönlichen
Haftung
und
der
Geschäftsführung
von
Han-
deisgesellschaften.
Die
Gesell-
schaft
kann
im
übrigen
alle
Maß-
nahmen
ergreifen,
die
den
Gesell-
schaftszweck
zu
fördern
geeignet
sind.
Die
Gesellschaft
kann
andere
Unternehmen
gründen,
erwerben,
sich
an
ihnen
beteiligen,
Zweignie-
derlassungen
im
In-
und
Ausland
errichten
sowie
Organschafts-
verhältnisse,
sei
es
als
Ober-
oder
Untergesellschaft,
eingehen.
Aus-
genommen
sind
jedoch
solche
Tä-
tigkeiten,
die
einer
staatlichen
Ge-
|
nehmigung
bedürfen.
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
06.11.2000
ist
die
Satzung
in
$
1
(Firma)
und
$
2
(Gegenstand
des
Unter-
nehmens)
geändert
worden.
a)
22.11.2000
Fortsetzung
auf
dem
_______ten
Blat
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