Handelsregister · HRB 4946

Chronologischer Auszug

Knoke Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Arnsberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Knoke Verwaltungs-GmbH

b)
Menden

c)
Beteiligung an anderen Unternehmen, die
Führung der Geschäfte anderer
Unternehmen sowie die Durchführung aller
damit verbundenen Tätigkeiten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Schuhmacher, Gabriele, Sundern
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.1991
a)
06.03.2003
Gerstmeier

b)
Tag der ersten
Eintragung: 10.04.1992
Tag der letzten
Eintragung: 10.04.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB 663
Amtsgericht Menden
getreten.
Freigegeben am
06.03.2003.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Marktstr. 6, 58706 Menden
a)
02.03.2010
Koch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.