Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten.
Satzung Blatt 66 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 03.06.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 544 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 11.09.2006.
ergänzend zur Eintragung vom 8.5.2007
Satzung Blatt 153 ff. der Akten
Satzung Blatt 175 ff. der Akten
Satzung Blatt 26-27 der Akten (Band II)
Satzung
Satzung vom 15.01.1983 zuletzt geändert am 31.03.2001
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Aufwandsentschädigung) beschlossen, der bisherige § 13 ist jetzt § 14.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Zahlung von Entgellten und Aufwandsentschädigungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Einfügung von § 2 (Mitgliedschaft, Verbandszugehörigkeit) und § 15 (Datenschutz) in die Satzung unter Anpassung der fortlaufenden Nummerierung sowie die Änderung der Satzung in § 4 (nun Aufgabenstellung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.