Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter des Vorsitzenen, dem Schatzmeister und dem 1. Stellvertreter des Schatzmeisters. Der Vorsitzende ist berechtigt, den Verein in allen satzungsgemäßen Angelegenheiten allein zu vertreten. Bei allen Rechtsgeschäften, aus denen der Verein im Einzelfall mit einem Betrag über 2.500,00 Euro oder in Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresbetrag von über 2.500,00 Euro verpflichtet wird, vertritt der Vorsitzende oder ein Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden den Verein gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dessen Stellvertreter.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Bonstedt
Haldensleben
Vorstand
Bruno Buckwitz
Wedringen
Vorstand
Gerhard Jürges
Vahldorf
Vorstand
Eckhard Flentge
Hillersleben
Vorstand
Annegret Gratzke
Haldensleben
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.02.2003
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.10.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Haldensleben, VR 378) getreten. Satzung Bl. 22 - 28
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.