Handelsregister · VR 620022

Chronologischer Auszug

Kloster Marienburg der Benediktinerinnen von der ewigen Anbetung e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kloster Marienburg der Benediktinerinnen von der ewigen
Anbetung e.V.

b)
Wutöschingen
a)
Vertretungsberechtigt sind die Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils
einzeln.

Folgende Rechtsgeschäfte des Vorstandes bedürfen
gemäß § 26 Abs. 2 BGB zu ihrer Rechtswirksamkeit mit
Wirkung gegenüber Dritten der Genehmigung des
Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg:

1.) Erwerb, Veräußerung und Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
2.) Übernahme von Bürgschaften
3.) Aufnahme von Darlehen, falls der Wert 100.000,00
EUR übersteigt
4.) Übernahme von Erbschaften und Vermächtnissen,
sofern hiermit eine Verpflichtung verbunden ist
5.) Führung von Prozessen
6.) Verpflichtungen/Verträge, deren Wert 200.000,00
EUR übersteigt.

b)
Vorsitzende:
Weber, Maria Anna, gen. Sr. M. Ancilla Weber,
Wutöschingen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Fricker, Karl, Wutöschingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 05.03.1954 zuletzt geändert am 12.06.2012
a)
14.08.2014
Drayer

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
14.08.2014.
Tag der ersten Eintragung:
06.05.1954
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 187 ff.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus der
Vorsitzenden (Priorin) und der stellvertretenden
Vorsitzenden (Ökonomin). Jede vertritt einzeln.

Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3
BGB wie folgt beschränkt:
Folgende Rechtsgeschäfte des Vorstandes bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit mit Wirkung gegenüber Dritten
der Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariats
Freiburg:
1.) Erwerb, Veräußerung und Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
2.) Übernahme von Bürgschaften.
3.) Aufnahme von Darlehen, falls der Wert 100.000,00
EUR übersteigt.
4.) Übernahme von Erbschaften und Vermächtnissen,
sofern hiermit eine Verpflichtung verbunden ist.
5.) Führung von Prozessen.
6.) Verpflichtungen/Verträge, deren Wert 200.000,00
EUR übersteigt.

b)
Ausgeschieden als
Vorsitzende:
Weber, Maria Anna, gen. Sr. M. Ancilla Weber,
Wutöschingen, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden als
Stellvertretender Vorsitzender:
Fricker, Karl, Wutöschingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzende (Priorin):
Kucz, Justyna, gen. Schwester Daniela, Wutöschingen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende (Ökonomin):
Czarnecka, Monika, gen. Schwester Klara,
Wutöschingen, *XX.XX.XXXX
a)
07.01.2015
Kaufmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.