Handelsregister · VR 620022
Chronologischer Auszug
Kloster Marienburg der Benediktinerinnen von der ewigen Anbetung e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kloster Marienburg der Benediktinerinnen von der ewigen Anbetung e.V. b) Wutöschingen | a) Vertretungsberechtigt sind die Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Folgende Rechtsgeschäfte des Vorstandes bedürfen gemäß § 26 Abs. 2 BGB zu ihrer Rechtswirksamkeit mit Wirkung gegenüber Dritten der Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg: 1.) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten 2.) Übernahme von Bürgschaften 3.) Aufnahme von Darlehen, falls der Wert 100.000,00 EUR übersteigt 4.) Übernahme von Erbschaften und Vermächtnissen, sofern hiermit eine Verpflichtung verbunden ist 5.) Führung von Prozessen 6.) Verpflichtungen/Verträge, deren Wert 200.000,00 EUR übersteigt. b) Vorsitzende: Weber, Maria Anna, gen. Sr. M. Ancilla Weber, Wutöschingen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Fricker, Karl, Wutöschingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 05.03.1954 zuletzt geändert am 12.06.2012 | a) 14.08.2014 Drayer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.08.2014. Tag der ersten Eintragung: 06.05.1954 Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 187 ff. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden (Priorin) und der stellvertretenden Vorsitzenden (Ökonomin). Jede vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Folgende Rechtsgeschäfte des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit mit Wirkung gegenüber Dritten der Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg: 1.) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. 2.) Übernahme von Bürgschaften. 3.) Aufnahme von Darlehen, falls der Wert 100.000,00 EUR übersteigt. 4.) Übernahme von Erbschaften und Vermächtnissen, sofern hiermit eine Verpflichtung verbunden ist. 5.) Führung von Prozessen. 6.) Verpflichtungen/Verträge, deren Wert 200.000,00 EUR übersteigt. b) Ausgeschieden als Vorsitzende: Weber, Maria Anna, gen. Sr. M. Ancilla Weber, Wutöschingen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als Stellvertretender Vorsitzender: Fricker, Karl, Wutöschingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzende (Priorin): Kucz, Justyna, gen. Schwester Daniela, Wutöschingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretende Vorsitzende (Ökonomin): Czarnecka, Monika, gen. Schwester Klara, Wutöschingen, *XX.XX.XXXX | a) 07.01.2015 Kaufmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.